Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle Anhörung

Art. 3 Gesuche

Beitragsgesuche sind an das BLW zu richten. Sie sind mit dem dafür vorgesehenen Formular wie folgt einzureichen:

a. Gesuche nach Artikel 1 für die Herbstschur bis am 15. Mai des folgenden Kalenderjahres und Gesuche für die Frühjahrsschur bis am 15. November des gleichen Kalenderjahres;

b. Gesuche nach Artikel 2 bis am 31. Oktober des vorangegangenen Kalenderjahres.

Art. 4 Vollzug

Das BLW vollzieht diese Verordnung.

Art. 5 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 26. November 20032 über die Verwertung der inländischen Schafwolle wird aufgehoben.

Art. 6 Übergangsbestimmung für die Herbstschur 2008

Die Herbstschur 2008 wird nach bisherigem Recht abgerechnet. Die Gesuche sind bis zum 15. Mai 2009 an das BLW zu richten.

Art. 7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2 AS 2003 4943