Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten
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Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
der TVD-Daten). Die Nutzungsrichtung wird – mit Ausnahme bei den Kühen - nicht erhoben, da dies mit einem hohen Zusatzaufwand für alle Beteiligten verbunden wäre. Im Zug dieser Vereinfachung geht zwar künftig die Information über die Nutzungsarten wie z.B. Tiere zur Zucht oder Tiere zur Grossviehmast verloren. Ein Umfrage bei den Datennutzern ergab aber, dass die nicht mehr jährlich und umfassend erhobene Information nötigenfalls über andere Quellen wie z.B. Expertenbefragungen beschafft werden könnte.
Mit der Berechnung des beitragsberechtigten Bestandes auf Basis der TVD-Daten steigt der beitragsberechtigte Bestand um ca. 8'000 GVE an. Davon sind alle Produktionsrichtungen betroffen (Umstellung auf den durchschnittlichen Bestand während einem Jahr).
Mit den geänderten Tierkategorien und den neuen GVE-Faktoren sowie unter Berücksichtigung des Einbezugs von Mais- und Futterrübenflächen in die Beitragsbegrenzung (Förderlimite) verändert sich der beitragsberechtigte Rindviehbestand der Betriebe. In Folge der Anrechnung von Mais und Futterrüben an die Beitragsbegrenzung nimmt der beitragsberechtigte Rindviehbestand insgesamt um rund 23'000 GVE zu. Diese Veränderung hat insbesondere eine Einfluss auf den beitragsberechtigten Bestand in der Grossviehmast sowie in geringerem Ausmass bei der Kuhhaltung. Die Veränderung der Tierkategorien hat insgesamt nur einen geringen Einfluss beim bis 365 Tage alten Jungvieh. Für diese Kategorien entspricht der GVE-Faktor in etwa dem Durchschnitt der unter den alten Kategorien gehaltenen Tiere (insgesamt neutral). Die folgende Abbildung 1 zeigt den Einfluss der Veränderungen auf den für Direktzahlungen berechtigten Rindviehbestand nach Produktionsrichtung.
Wegen der Differenzierung der GVE-Faktoren und den unterschiedlichen Kategorien für die Ethobeiträge muss in der TVD neu die Nutzungsart der Kühe eingetragen werden (Milchkühe, andere Kühe). Die Nutzungsart wird in einer einmaligen Ersterfassung im Rahmen einer Datenbereinigung in die TVD aufgenommen. Anschliessend ist bei der ersten Abkalbung gleichzeitig die Nutzungsart der Kuh anzugeben. Ebenfalls wird generell eine Änderung bzw. Bestätigung der Nutzungsart bei einer Mutationsmeldung erforderlich sein. Die Änderung der Nutzungsart einer Kuh innerhalb der Tierhaltung soll ebenfalls mit einer Mutationsmeldung erfasst werden.
Auch die Tierkategorien bei den Ethobeiträgen müssen angepasst werden. Grundsätzlich sollen die Kategorien nach Alter und Geschlecht der Tiere gebildet werden. Die Produktionsrichtung wird in der TVD grundsätzlich nicht erfasst, so dass auch keine entsprechende Kategorien mehr gebildet werden können. Bei den Kühen ist weiterin eine Differenzierung nach Milchkühen sowie anderen Kühen vorgesehen. Dazu muss die Produktionsrichtung der Kühe in der TVD erfasst werden. Diese Differenzierung ist auch wegen der agrarpolitischen Evaluation und der Statistik erforderlich.