Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Entwurf des BLW vom 21. Januar 2008

Verordnung über Flächen- und Verarbeitungsbeiträge im Ackerbau (Ackerbaubeitragsverordnung, ABBV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Ackerbaubeitragsverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 1

1 Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die auf eigene Rechnung und Gefahr einen Betrieb führen und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, erhalten je Hektare und Jahr die folgenden Anbaubeiträge:

Franken

a. für Raps, Soja, Sonnenblumen, Ölkürbisse und Lein;1000

für Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen zu Futterzwecken;

für Faserpflanzen ohne Lein und Hanf;

sowie für Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futterpflanzen

b. für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung1900

Art. 3 Bst. d, e und g

Keine Beiträge werden ausgerichtet für:

d. Flächen mit Raps, Soja, Sonnenblumen, Ölkürbissen, Lein, Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen, die vor ihrem Reifezustand und nicht zur Körnergewinnung geerntet werden;

e. Flächen mit Faserpflanzen, die vor ihrem Reifezustand geerntet werden;

g. Flächen mit Zuckerrüben, deren Erntegut nicht an die Zuckerfabriken abgeliefert wird.

Art. 9

Aufgehoben

1 SR 910.17

2008–....