Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten
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Entwurf des BLW vom 21. Januar 2008
Verordnung über Flächen- und Verarbeitungsbeiträge im Ackerbau (Ackerbaubeitragsverordnung, ABBV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Ackerbaubeitragsverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1
1 Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die auf eigene Rechnung und Gefahr einen Betrieb führen und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, erhalten je Hektare und Jahr die folgenden Anbaubeiträge:
Franken
a. für Raps, Soja, Sonnenblumen, Ölkürbisse und Lein;1000
für Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen zu Futterzwecken;
für Faserpflanzen ohne Lein und Hanf;
sowie für Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futterpflanzen
b. für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung1900
Art. 3 Bst. d, e und g
Keine Beiträge werden ausgerichtet für:
d. Flächen mit Raps, Soja, Sonnenblumen, Ölkürbissen, Lein, Ackerbohnen, Eiweisserbsen und Lupinen, die vor ihrem Reifezustand und nicht zur Körnergewinnung geerntet werden;
e. Flächen mit Faserpflanzen, die vor ihrem Reifezustand geerntet werden;
g. Flächen mit Zuckerrüben, deren Erntegut nicht an die Zuckerfabriken abgeliefert wird.
Art. 9
Aufgehoben
1 SR 910.17
2008–....