Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 59 Seiten
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tung und Umsetzung der Arbeiten auf internationaler Ebene hat das ASTRA auf nationaler Ebene eine Arbeitsgruppe Fahrzeugsicherheit eingesetzt.
6.13 Einführung eines Qualitätsmanagements für Führerprüfungen
(Via-sicura-Massnahme 503)
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe b SVG ist der Bundesrat berechtigt, für die Durchführung von Führerprüfungen ein Qualitätssicherungssystem einzuführen. Er wird sich dabei am Qualitätssicherungssystem für die Fahrzeugprüfungen orientieren. Nach Artikel 33 Absatz 8 VTS müssen die Fahrzeugnachprüfungen bereits heute nach einem von den Kantonen gemeinsam festgelegten Qualitätssicherungssystem durchgeführt werden.
6.14 Ausbildung von Verkehrssicherheitsfachleuten im Ingenieurwesen
(Via-sicura-Massnahme 311)
Es sollen Angebote von Ausbildungsgängen "Verkehrssicherheit bei Verkehrsinfrastrukturen und beim Betrieb von Verkehrsanlagen" geschaffen werden.
6.15 Vollzugshilfe zur Kontrolle des Sicherheitsabstandes
(Via-sicura-Massnahme 416)
Es ist keine Gesetzesänderung erforderlich, weil das ASTRA nach Artikel 9 SKV76 befugt ist, Vollzugshilfen zur Kontrolle des Sicherheitsabstandes zu erlassen. Diese Arbeiten konnten noch nicht in Angriff genommen werden.
6.16 Verkehrssicherheitscharta; Verkehrssicherheitslabel
(Via-sicura-Massnahmen 601 und 602)
Diese Aufgaben können auf Bundesebene von der Beratungsstelle für Unfallverhütung oder vom FVS übernommen werden.
6.17 Verkehrssicherheitsprüfung von Bundesgeschäften
(Via-sicura-Massnahme 604)
Diese Aufgabe gehört bereits heute zum Portfolio des ASTRA.
6.18 Bilden einer Nationalen Kommission für Verkehrssicherheit
(Via-sicura-Massnahme 609)
Es bestehen bereits genügend gesamtschweizerische Gremien. Die Aufgabe kann der Expertenrat des FVS, dem alle gesamtschweizerisch in der Strassenverkehrssicherheit aktiven Organisationen angehören, übernehmen.
6.19 Steuerung der Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik und effizienzoptimierter Ressourceneinsatz
(Via-sicura-Massnahmen 611 und 616)
Diese Aufgabe übernimmt der FVS im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen.
76 SR 741.013; AS 2007 2081; http://www.admin.ch/ch/d/as/2007/2081.pdf