Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 59 Seiten
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von zwei parlamentarischen Vorstössen69 vom ASTRA durchgeführte Umfrage bei den Kantonen hatte gezeigt, dass sich die Verkehrserziehung auf einem guten Niveau befindet und dort auch akzeptiert ist. In allen Kantonen wird Verkehrserziehung bis zur Mittelstufe (5./6. Klasse) durchgeführt. Auf der Oberstufe ist das Angebot indes weniger dicht: Während die Hälfte der Kantone den Verkehrsunterricht hier systematisch fortsetzt, wird er in zwei Kantonen nur auf Anfrage hin erteilt, in einem Kanton engagieren sich Schulinstitute dafür, und in einem Kanton kann er wegen Personalknappheit nicht an allen Schulen durchgeführt werden. In den übrigen Kantonen besteht kein Angebot.
Wir schlagen daher vor, dass der FVS, der gesamtschweizerisch edukative Massnahmen von Behörden und privaten Organisationen finanziell unterstützen kann und bei dem die Thematik "Schule und Verkehr" seit 2006 ein Schwerpunktthema darstellt, die Durchführung der Verkehrserziehung auf allen Schulstufen koordiniert und fördert. Um einen Mehrwert zu schaffen, soll der FVS mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abschliessen. Anrecht auf Fondsmittel haben nur Kantone, die die Verkehrserziehung auch auf der Oberstufe durchführen oder gewillt sind, sie dort einzuführen.
6.4 Gestaltung der Verkehrsvorschriften
(Via-sicura-Massnahme 419)
Die Massnahme wird im Rahmen des Projekts VERVE (Vereinfachung der Verkehrsregeln) bearbeitet. Im Vordergrund stehen die Verkehrsregelnverordnung70 und die Signalisationsverordnung71. Ein allfälliger Rechtsetzungsbedarf auf Gesetzesstufe lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bestimmen.
6.5 Erleichterung für die Feststellung der Fahrunfähigkeit
(Via-sicura-Massnahme 512)
Diese Massnahme wurde aufgenommen, weil die Wissenschaft vor einem Durchbruch schien, ein Gerät zu entwickeln mit dem rasch, zuverlässig und unabhängig von der Ursache (Alkohol, Drogen, Müdigkeit, Stress etc.) die Fahrunfähigkeit festgestellt werden kann. Diese Hoffnungen haben sich in der Zwischenzeit vorerst zerschlagen, so dass diese Massnahme nicht mehr aktiv weiterverfolgt wird.
6.6 Beschleunigung und Vereinheitlichung der Sanktionsverfahren
(Via-sicura-Massnahme 413)
Damit die repressiven Massnahmen im Strassenverkehr (Freiheits- oder Geldstrafe, Busse und Führerausweisentzug) die von ihnen beabsichtigte Wirkung entfalten können, sollten sie möglichst unmittelbar nach Kenntnis der ihnen zugrunde liegenden Tatsachen vollzogen werden können. Die Rechtspraxis zeigt aber, dass die Zeitdauer zwischen der Begehung einer Widerhandlung im Stras-
69 04.3474 Interpellation Schmid-Sutter Carlo vom 29.9.2004 und 04.3478 Interpellation Fehr Jacqueline vom 30.9.2004; Kurse für Verkehrserziehung http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20043474; http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20043478)
70 VRV; SR 741.11
71 SSV; SR 741.21