Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 59 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 54Fedlex · Erläuternder Bericht

- 54 -

stitut (Swissmedic) auf Verordnungsstufe erlassen.

5 Verhältnis zum europäischen Recht

Die Vorlage berührt die Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der Europäischen Union nicht. Von der Führerscheinrichtlinie66 wurde die Befristung des Führerausweises übernommen, von der fünften Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie67 die Schadenverlaufserklärung.

6 Via-sicura-Massnahmen ohne Änderungsvorschläge auf Gesetzesstufe, zur Information

6.1 Sensibilisierung durch Kampagnen

(Via sicura Massnahme 401)

Sensibilisierungskampagnen werden durchgeführt zur Förderung des Problembewusstseins sowie zur positiven Beeinflussung von Einstellungen und Verhaltensweisen gewisser Zielgruppen im gesellschaftlich erwünschten Sinn. Die im Strassenverkehr durchgeführten Kampagnen haben eine positive Wirkung auf die Verkehrssicherheit. So hat zum Beispiel die Velohelmkampagne dazu geführt, dass rund 60 % der Kinder und über 30 % der Erwachsenen einen Velohelm tragen. Dank diesem aktiven Schutzverhalten haben die schweren Kopfverletzungen abgenommen. Die Schulanfangkampagne ruft den Fahrzeuglenkenden in Erinnerung, dass wenig erfahrene Kinder unterwegs sind; auch diese Kampagne ist erfolgreich, denn Unfälle auf dem Schulweg sind heute selten.

Der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS), der auf Bundesebene gesamtschweizerische Sensibilisierungskampagnen initiiert und finanziert, kann diese Massnahme ohne Gesetzesänderung umsetzen. Auch die Finanzierung ist geregelt (Art. 2 Abs. 1 des Unfallverhütungsbeitragsgesetzes68).

6.2 Information über Neuerungen

Wir schlagen vor, den Führerausweisinhabern und -inhaberinnen periodisch eine Information über die wichtigsten Änderungen der Strassenverkehrsvorschriften zukommen zu lassen. Da nebst Weiterbildung und Sensibilisierungskampagnen die institutionalisierte Information ein vielversprechendes Mittel ist, um den Kenntnisstand der Motorfahrzeugführenden zu verbessern, soll der FVS diese Aufgabe auf Bundesebene sicherstellen. Eine Gesetzesänderung ist nicht notwendig und auch die Finanzierung ist geregelt.

6.3 Mobilitäts- und Sicherheitserziehung auf allen Schulstufen

(Via-sicura-Massnahme 403)

Die Verkehrserziehung ist anerkanntermassen einer der wichtigsten Pfeiler der Verkehrssicherheit und der Unfallverhütung. Eine im Rahmen der Beantwortung

66 Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung); ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 18

67 Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 zur Änderung der Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG und 90/232/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung; ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 14

68 SR 741.81