Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten

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MFK SO, Netzwerk K&V, Nez rouge, NVB&NGF, PHCH, Pol. Cant. GE, Pro Velo Emmental, Pro Velo Schweiz, Pro Velo Thun, ReKo TG, RFBS, RoadCross, SAA, SDHM, SFA, SFMGV, SFV, SVA VS, SVI, SVS, SVV, umverkehR, VCS, VfmF, VöV, VSPB, VSR, 36 Private

Wenn Zustimmung, obligatorische Nachschulung?: AG, AI, AR, BS, FR, GL, LU, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, EVP, SGB, AGU, App.Ger. BS, Aefu, asa, auto-schweiz, COCRBT, eco swiss, FMS, FRE, Fussverkehr,

IGBF, IRM BE, IRM BS, Kapo AI, Kibü BS, KSPD, MFK SO, Netzwerk K&V, NVB&NGF, PHCH, Pol. Cant. GE, RoadCross, SAA, SDHM, SFMGV, SFV, SVV, VCS, VfmF, VSPB, VSR, 3 Private

Wenn Zustimmung, bedingte Verlängerung des Ausweisentzugs um drei Monate, die wegfällt, wenn Nachschulung besucht wurde (Variante)?: BL, BS, JU, NE, SP, SAB, Aefu, bfu, CAS, COCRBT, Dachorgan, FMH, Fräschels, Future Bike, Kibü BS, KKPKS, Netzwerk K&V, PHCH, Pro Velo Schweiz, Pro Velo Thun, ReKo TG, SFA, SVS, umverkehR, VfV, 32 Private

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

- Mit gezielten Nachschulungen können fehlbare Fahrzeuglenker positiv beeinflusst und so die Anzahl Rückfälle

vermindert werden. Ziel muss sein, eine Einstellungs- und Verhaltensänderung zu erreichen und die Rückfallquoten signifikant zu reduzieren (SP).

- Der Bundesrat sollte den Umfang der Nachschulung auf Verordnungsstufe regeln; dies mit einer Anpassung

an die jeweilige Kaskadenstufe. Die Nachschulung müsste innerhalb von 6 Monaten besucht werden (AG).

- Abstimmung und Harmonisierung mit der bereits bestehenden freiwilligen Nachschulung (AR, GL, TG, asa,

MFK SO).

- Der Bund soll Vorschriften über die Anforderungen an die Nachschulungskurse erlassen und die Qualität

sichern (AR, GL, TG, UR, asa, bfu, VfV).

- Bei FiaZ nur bei qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration anwenden (AR, GL, TG, UR, asa,

AGVS, MFK SO).

- Dauer der bedingten Entzugsverlängerung nicht fix, sondern vom Bundesrat festzusetzen, damit spätere

Änderung möglich bleibt. Die Kurse inhaltlich gut konzipieren und korrekt umsetzen, zielgruppenorientiert ausgestalten und so rasch als möglich nach dem Delikt durchführen. Es braucht hochqualifizierte Moderatoren, die Kurse sind über mehrere Wochen zu verteilen mit höchstens 10 Teilnehmern. Eine Nachschulung sollte es auch für erstmalige Geschwindigkeitsdelinquenten geben, nämlich bei Erreichen einer bestimmten Entzugsdauer des Führerausweises (z.B. mind. 4 Monate) (bfu, VfV).

- Die Teilnehmer sollen die Kosten übernehmen (eco swiss, Kalberer).

- Einheitliche Preisgestaltung (bfu, VfV).

- Der Inhalt der Nachschulung soll an den Grund des Entzuges angepasst sein (KSPD, SFA).

- Nur für Personen, die wiederholt eine schwere Widerhandlung gegen das SVG begehen (VS) oder einen

Unfall mit Toten oder Verletzten verursachen (Santschi).

- In allen Fällen nur bei Minimalentzugsdauer von 6 Monaten anwenden, um Ungereimtheiten mit Art. 17 SVG

zu vermeiden (SH).

- Nur unter der Voraussetzung, dass die Minimalentzugsdauer (nach Kaskadensystem) reduziert wird, welche

in Grenzfällen völlig unverhältnismässig ist (SVA VS).

- Bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sind weiterreichende Massnahmen angezeigt, z.B. Therapie (bfu, VfV),

Abklärung Fahreignung und/oder Entzug Führerausweis (SFA).

- Einführung einer Art Punktesystem (VD) mit Möglichkeit, bei Besserung Punke zu reduzieren (SAA, SDHM).

- Nach einem mindestens 6-monatigen Führerausweisentzug neue Führerprüfung (IGBF) oder zumindest Kon-

trollfahrt, nach 12-monatigem Entzug zwingend neue Führerprüfung mit anschliessendem Ausweis auf Probe (IGBF, RFBS).

- Mit einem Test am Schluss der Nachschulung (Fussverkehr).

- Nachschulung immer zusammen mit einer erzieherischen Massnahme anordnen (gemäss Art. 16a Abs. 2,

Art. 16b Abs. 3 Bst. a, b, und c, sowie Art. 16c Abs. 2 Bst. a, b und c SVG), ausser für Personen, welche nicht in der Schweiz Wohnsitz haben. Eventuell auch Nachschulung bei Verwarnungen (AG).

- Die Betroffenen sollen die Wahl haben zwischen verlängertem Entzug und Nachschulung (BS).