Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten

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- Promillegrenze so festlegen, dass mit den Messgeräten eine beweissichere Messung möglich ist. Heutige

Messgeräte müssen nur im Bereich von 0,20 bis 1,00 Promille einen genauen Messbereich (< 0,1 Promille) aufweisen (IRM BE, IRM BS, IRM SG, SGRM).

- In der Praxis muss sichergestellt werden, dass Kontrollorgane über die notwendigen Mittel für entsprechende

Tests verfügen (KKPKS).

- Dies darf nicht zu einer allgemeinen Senkung der Promillegrenze führen (GastroSuisse).

- Der Personenkreis muss klar und abschliessend definiert werden (OW).

- Diese Regelung sollte für alle Motorfahrzeuglenker gelten (IGBF, Kälin-Treina) oder für Fahrzeuglenker von

gefährlichen Motorfahrzeugen (>2,2 t, inkl. Lieferwagen sowie mit gefährlichen Frontpartien) (Fussverkehr, VfmF).

- Sollte auch für alte Leute gelten (Kalberer).

- Nicht für Chauffeure, die privat unterwegs sind (KSBS).

- Festsetzung einer weiteren Promillegrenze ist nicht praktikabel. Dies soll in der Praxis nach Absprache mit

den Durchführungsorganen festgelegt werden (NVB&NGF, SVV).

Ablehnung: LU, VS, VD, FDP, sgv usam, ACS, AGVS, ANCV, ASCV, ASG, ASTAG, ATVSL, auto-schweiz, Car Tourisme Suisse, Distiswiss, FER, FMS, Fräschels, FSS, IGWV, Ingenbohl, ISV, LITRA, motosuisse, Post, Routiers, SAA, SDHM, SEVS, strasseschweiz, TCS, Viniharass, 1 Privater

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

- Eine Promillegrenze von 0,2 für die betreffenden Personengruppen könnte akzeptiert werden (ACS), für alle

professionellen Chauffeure gemäss Artikel 31 Absatz 2bisBuchstaben a, b und c (TCS).

- Wegen des Problems Restalkohol wird die Null-Toleranz abgelehnt (ASTAG, Car Tourisme Suisse, motosuis-

se).

- Nicht für alle Personengruppen (LU, auto-schweiz, SAA, SDHM).

- Bringt wenig Verbesserung für die Strassenverkehrssicherheit. Die Messgeräte sind nicht präzise, weshalb

viele Blutentnahmen verlangt würden, wodurch unverhältnismässige Kosten entstehen (TCS).

- Anstatt auf Repression ist auf Information und Erziehung zu setzen (ASCV, ANCV, ASG, Distiswiss, FSS,

ISV, SEVS, Viniharass).

- Die Aufrechterhaltung und Anwendung der heutigen Limiten sollten durch Alkohol verursachte Unfälle verrin-

gern können (VS).

- Keine Differenzierung zwischen Personengruppen (VD, FMS, LITRA, Routiers).

- Dazugehörende Straf- und Administrativmassnahmen fehlen (LU, Routiers).

- Ein Arbeitgeber kann von sich aus in seinem Betrieb eine Nulltoleranz einführen (sgv usam).

Keine Stellungnahme / nicht betroffen: SGV, economiesuisse, ASPE, IVT ETH ZH, OPTICS, RVS, SchweizMobil, SFMGV, SOV, Velokonf., velosuisse, 1 Privater