Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 51Fedlex · Ergebnisbericht
- Promillegrenze so festlegen, dass mit den Messgeräten eine beweissichere Messung möglich ist. Heutige
Messgeräte müssen nur im Bereich von 0,20 bis 1,00 Promille einen genauen Messbereich (< 0,1 Promille) aufweisen (IRM BE, IRM BS, IRM SG, SGRM).
- In der Praxis muss sichergestellt werden, dass Kontrollorgane über die notwendigen Mittel für entsprechende
Tests verfügen (KKPKS).
- Dies darf nicht zu einer allgemeinen Senkung der Promillegrenze führen (GastroSuisse).
- Der Personenkreis muss klar und abschliessend definiert werden (OW).
- Diese Regelung sollte für alle Motorfahrzeuglenker gelten (IGBF, Kälin-Treina) oder für Fahrzeuglenker von
gefährlichen Motorfahrzeugen (>2,2 t, inkl. Lieferwagen sowie mit gefährlichen Frontpartien) (Fussverkehr, VfmF).
- Sollte auch für alte Leute gelten (Kalberer).
- Nicht für Chauffeure, die privat unterwegs sind (KSBS).
- Festsetzung einer weiteren Promillegrenze ist nicht praktikabel. Dies soll in der Praxis nach Absprache mit
den Durchführungsorganen festgelegt werden (NVB&NGF, SVV).
Ablehnung: LU, VS, VD, FDP, sgv usam, ACS, AGVS, ANCV, ASCV, ASG, ASTAG, ATVSL, auto-schweiz, Car Tourisme Suisse, Distiswiss, FER, FMS, Fräschels, FSS, IGWV, Ingenbohl, ISV, LITRA, motosuisse, Post, Routiers, SAA, SDHM, SEVS, strasseschweiz, TCS, Viniharass, 1 Privater
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:
- Eine Promillegrenze von 0,2 für die betreffenden Personengruppen könnte akzeptiert werden (ACS), für alle
professionellen Chauffeure gemäss Artikel 31 Absatz 2bisBuchstaben a, b und c (TCS).
- Wegen des Problems Restalkohol wird die Null-Toleranz abgelehnt (ASTAG, Car Tourisme Suisse, motosuis-
se).
- Nicht für alle Personengruppen (LU, auto-schweiz, SAA, SDHM).
- Bringt wenig Verbesserung für die Strassenverkehrssicherheit. Die Messgeräte sind nicht präzise, weshalb
viele Blutentnahmen verlangt würden, wodurch unverhältnismässige Kosten entstehen (TCS).
- Anstatt auf Repression ist auf Information und Erziehung zu setzen (ASCV, ANCV, ASG, Distiswiss, FSS,
ISV, SEVS, Viniharass).
- Die Aufrechterhaltung und Anwendung der heutigen Limiten sollten durch Alkohol verursachte Unfälle verrin-
gern können (VS).
- Keine Differenzierung zwischen Personengruppen (VD, FMS, LITRA, Routiers).
- Dazugehörende Straf- und Administrativmassnahmen fehlen (LU, Routiers).
- Ein Arbeitgeber kann von sich aus in seinem Betrieb eine Nulltoleranz einführen (sgv usam).
Keine Stellungnahme / nicht betroffen: SGV, economiesuisse, ASPE, IVT ETH ZH, OPTICS, RVS, SchweizMobil, SFMGV, SOV, Velokonf., velosuisse, 1 Privater