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Vernehmlassung 2007/75: Nationales Programm Ernährung und Bewegung 2008-2012 (NPEB 2008-2012) · 69 Seiten

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Verantwortlichkeiten Die Verantwortlichkeiten für das NPEB sollen zwischen den drei Partnern BAG, BASPO und Gesundheitsförderung Schweiz wie folgt aufgeteilt werden:

 Das BAG übernimmt die Federführung für die Umsetzung der nationalen Koor-

dination (Ziel 1), der Förderung einer ausgewogenen Ernährung (Ziel 2), der Optimierung von Beratungs- und Therapieangeboten (Ziel 5), wie auch für die Förderung der Alltagsbewegung (Ziel 3)

 Das BASPO ist in erster Linie verantwortlich für die Förderung von Sport und

im Wesentlichen auch von Bewegung (Ziel 3).

 Gesundheitsförderung Schweiz ist zuständig für die integrierten Ansätze zur

Förderung eines gesunden Körpergewichts (Ziel 4).

Eine herausragende Rolle für die Planung und Umsetzung des Programms haben die Kantone. Weitere wichtige Partner sind die Gemeinden, halbstaatliche Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen (wie die NGO-Allianz), die Nahrungsmittelindustrie und der Nahrungsmittelhandel. Zudem werden bei der Erarbeitung von Massnahmen je nach Themenbereich weitere Bundesämter beteiligt werden, wie das Bundesamt für Migration (z. B. soziale Integration durch Sport), das Bundesamt für Raumentwicklung (z. B. bewegungsfreundliche Siedlungsplanung), das Bundesamt für Strassen (z. B. Langsamverkehr wie Velowege) und das Bundesamt für Landwirtschaft (z. B. Nahrungsmittelproduktion).

NPEB 2008–2012 (27.9.2007)