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Vernehmlassung 2007/75: Nationales Programm Ernährung und Bewegung 2008-2012 (NPEB 2008-2012) · 69 Seiten

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Umsetzungsgrundsätze Die Umsetzung des NPEB soll nach folgenden Grundsätzen erfolgen:

 Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass die bei der Erarbeitung des NPEB geförderte Zusammenarbeit zwischen den Akteuren auch in der Umsetzungsphase weiter gepflegt wird. Ein besonderer Fokus ist auf die multisektorale Zusammenarbeit und die Partnerschaft mit der Nahrungsmittelindustrie zu legen. Durch die Schaffung von Synergien mit den Partnern können die vorhandenen Ressourcen besser genutzt und die Mittel effizienter eingesetzt werden.

 Die Rollen und Zuständigkeiten der zahlreichen Akteure im Bereich Ernährung und Bewegung in der Schweiz sind zu präzisieren. Die Umsetzung der Massnahmen ist unter dem Blickwinkel eines langfristigen Zeithorizonts festzulegen. Massnahmen, die eine Veränderung des Lebensstils der Menschen zum Ziel haben, bedürfen einer Ausrichtung auf 15-20 Jahre.

 Das NPEB soll positive Botschaften wie die Freude am Essen und das gute Gefühl bei der körperlichen Aktivität in den Vordergrund stellen. Es sind alle Möglichkeiten zu nutzen, die Akzente auf fördernde und genussvolle Bewegungs- und Ernährungsansätze zu setzen.

Schwerpunkte Im Zentrum des NPEB stehen die Errichtung einer nationalen Plattform Ernäh-

rung und Bewegung und eines Monitoring-Systems. Diese beiden Massnahmen dienen dazu, die multisektorale Zusammenarbeit und die Koordination der bestehenden oder geplanten Interventionen zu erleichtern. Mit Hilfe der beiden Instrumente sollen Lücken identifiziert und ernährungs- und bewegungsbezogene Probleme analysiert werden.

Nationale Plattform Ernäh- Im Rahmen der nationalen Plattform Ernährung und Bewegung sollen mit den rung und Bewegung beteiligten Akteuren gemeinsam getragene Massnahmen diskutiert werden. Wie

in anderen Bereichen der öffentlichen Gesundheit stellt sich vor allem im Bereich der Ernährung sowie bei den Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung immer von neuem die Frage, wie weit freiwillige Massnahmen für eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation ausreichen und ab wann regulatorische Interventionen notwendig sind. Bevor gesetzliche Massnahmen ergriffen werden, ist das Potential von privaten Akteuren (z.B. Nahrungsmittelindustrie, Detailhandel) sowie von Non-Profit- und Freiwilligen-Organisationen für freiwillige, selbstregulatorische Massnahmen auszuschöpfen. Es gilt aber auch, auf optimale Art und Weise das grosse Engagement der privaten Akteure durch Aktivitäten der öffentlichen Hand und entsprechende gesetzliche Grundlagen zu unterstützen. Die Aktivitäten bestehender Netzwerke soll nicht konkurrenziert, sondern durch diese Plattform unterstützt werden.

Einheitliches Es soll ein einheitliches Monitoring-System entwickelt werden, das auf bereits Monitoring-System bestehende Strukturen zurückgreift wie das Observatorium Sport und Bewegung

(sportobs) oder die Schweizerische Gesundheitsbefragung. Es sollen aber auch weitere Instrumente entwickelt werden, beispielsweise der National Nutrition Survey Switzerland (NANNUS) oder ein Monitoring des Bewegungsverhaltens im Kindesalter. Mit diesen Instrumenten können die Lücken und wirksame Ansätze im Bereich Ernährung und Bewegung identifiziert werden.

8 NPEB 2008–2012 (27.9.2007)