Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten
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Oberziel C: Der problematische Alkoholkonsum (Rauschtrinken, chronischer und situationsunangepasster Konsum) ist reduziert.
Eine Stellungnahme äussert Bemerkungen zu Oberziel C. Die Privatklinik Meiringen/SGPP bemerkt, dass die Unterziele C1 und C2 (Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen) zu Oberziel A gehören. Das Unterziel C7 (Früherkennung), zu dessen Erreichung insbesondere die Hausärzte einen grossen Beitrag leisten können, sei zudem entscheidend.
Oberziel D: Die Anzahl alkoholabhängiger Personen hat abgenommen.
Zwei Stellungnahmen äussern Kritik an Oberziel D. Die Privatklinik Meiringen/SGPP bemerkt, dass die Therapie der Alkoholabhängigkeit seltsam blass bleibe und auch neue Therapiemethoden einzubeziehen seien.
Der Schweizerische Brauerei-Verband kritisiert, es sei völlig unklar, wie sich das Unterziel D2 (Anerkennung von Alkoholabhängigkeit als Krankheit) auf die Gesundheitskosten auswirken würde bzw. was die Kostenfolgen einer allfälligen Anerkennung der Alkoholabhängigkeit in Kranken- und Invalidenversicherung sein würden.
Oberziel E: Die Angehörigen und das direkte soziale Umfeld sind von den negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums spürbar entlastet.
Zwei Stellungnahmen äussern Kritik zu Oberziel E. Die SVM und der SSV/FSS verlangen eine Präzisierung, „negative Auswirkungen des Alkoholkonsums“ müsse ersetzt werden durch „negative Auswirkungen eines missbräuchlichen Alkoholkonsums“, ansonsten werde der Konsum von alkoholischen Getränken allgemein verurteilt, was nicht akzeptabel sei.
Oberziel F: Die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums auf das öffentliche Leben und die Volkswirtschaft haben sich verringert.
Vier Stellungnahmen äussern Kritik zu Oberziel F. Die SVM und der SSV/FSS verlangen eine Präzisierung: „negative Auswirkungen des Alkoholkonsums“ müsse ersetzt werden durch „negative Auswirkungen eines missbräuchlichen Alkoholkonsums“, ansonsten werde der Konsum von alkoholischen Getränken allgemein verurteilt.
Der Schweizerische Brauerei-Verband fragt, was Unterziel F3 (Wirkungen von Alkohol an Massenveranstaltungen) konkret bedeute und bemerkt, dass die Durchsetzung ohne übermässige Kontrollen nicht zu gewährleisten sei. Ebenfalls bezweifelt der Schweizerische Brauerei-Verband die Durchsetzbarkeit und Kontrollierbarkeit des Unterziels F4 (Alkohol im Freizeitsport).