Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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Eine Minderheit der Stellungnahmen bezeichnet das Oberziel A als ungenügend (3 von

6): Die SAJV kritisiert, dass dieses Ziel die Priorität des Vollzuges der bestehenden gesetzlichen Vorschriften für Jugendschutz und Prävention nicht widerspiegle und möchte die Formulierung „sensibilisiert“ ersetzen mit „sich bewusst sein“ und „unterstützen“ mit „konsequent umsetzen“. Die EDU fordert, dass Gesellschaft, Politik und Wirtschaft ihre verbindliche Mitverantwortung zur Bekämpfung des Jugendalkoholismus aktiv wahrnehmen und findet daher das vorgeschlagene Oberziel A ungenügend.

Die EKKJ äussert sich zum Unterziel A2 (sensibilisierte Öffentlichkeit), das zu wenig weit gehe. Ein Ziel könnte sein, dass sich die Alkoholwirtschaft verpflichte, keine Produkte zu entwickeln, die sich an Jugendliche richten.

2 von 6 Organisationen beschränken sich auf Bemerkungen, ohne Oberziel A explizit zu

bewerten: Die SVM bemerkt, die gegenwärtigen Gesetzesbestimmungen entsprächen diesem Ziel vollkommen. Der SSV/FSS betont die Notwendigkeit, bestehende Gesetze anzuwenden und deren Anwendung zu überprüfen.

Oberziel B: Die Bevölkerung kennt die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums und unterstützt geeignete Massnahmen, um diese zu verringern.

Zu Oberziel B äussern sich sechs Stellungnahmen.

Eine Mehrheit der Stellungnahmen äussert Vorbehalte und Kritik zu Oberziel B (5 von

6). SVM und SSV/FSS fordern eine Präzisierung: „negative Auswirkungen des Alkoholkonsums“ müsse ersetzt werden durch „negative Auswirkungen eines missbräuchlichen Alkoholkonsums“, ansonsten werde der Konsum von alkoholischen Getränken allgemein verurteilt, was nicht akzeptabel sei.

GastroSuisse und Schweizerischer Brauerei-Verband merken an, dass der Bevölkerung nicht vorgeschrieben werden könne, geeignete Massnahmen zu unterstützen, um die negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums zu verringern. Der Schweizerische Brauerei-Verband bemerkt zum Unterziel B3, dass Vorschriften, die den Ausschank betreffen, abzulehnen sind, da sie zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Ausserdem sei die Bereitstellung günstiger alkoholfreier Getränke ohne Vorgabe durch den Bund bereits in 22 Kantonen Realität.

Die Swiss Retail Federation findet das Oberziel B unklar und fragt, was gemeint sei mit „Unterstützung geeigneter Massnahmen“ und welche Verpflichtungen daraus entstünden.

Einer Stellungnahme zufolge geht das Oberziel zu wenig weit (1 von 6): Die SAJV findet,

es sei ein Bewusstseinswandel und eine Änderung der Haltung der Bevölkerung gegenüber dem Konsumgut Alkohol von Nöten. Dem problematischen Alkoholkonsum insbesondere Jugendlicher dürfe nicht länger mit der heute gängigen hohen Akzeptanz, dem abhängigen Alkoholverhalten tabuisierend begegnet werden.