Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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gen des Alkoholverkaufs) gesamtschweizerisch auf Bundesebene einheitlich geregelt werden. Von den Polizeiorganisationen unterstützt der VSPB die Massnahmen und hält fest, dass das Ziel die tatsächliche Anwendung aller vorgesehenen Massnahmen bleiben müsse. Von den Parteien unterstützen EVP und SP die Massnahmen, die SP würde sich aber gegen Massnahmen wehren, die bei Verstössen gegen Jugendschutzbestimmungen die Jugendlichen statt die Anbieter und Produzenten bestrafen – solchen Forderungen solle nicht nachgegeben werden. Ein Wirtschaftsdachverband unterstützt die Massnahmen (SGB).

Die Mehrzahl der Stellungnahmen aus dem Bereich Sucht und Gesundheit unterstützen die Massnahmen allgemein. Die Gesundheitsförderung Schweiz weist aber darauf hin, dass Massnahmen, die darauf zielen, Gesetze zu modifizieren und zu schaffen, mit Fingerspitzengefühl vorbereitet werden müssen, da deren Popularität nicht überschätzt werden dürfe. Es müsse daher darauf hingearbeitet werden, in der Bevölkerung und auf Ebene der kantonalen Parlamente eine hohe Akzeptanz dieser Gesetzesänderungsprojekte zu erreichen. Schade sei zudem, dass die Besteuerung des Weins nicht angegangen wurde. Die KKBS findet, die Partner und Realisierungschancen müssten im Einzelnen noch genauer herausgearbeitet und nebst Bund, Kantonen und Gemeinden müssten noch weitere Akteure miteinbezogen werden. Die SFA plädiert dafür, umstrittene strukturelle Massnahmen nicht sogleich fallen zu lassen, sondern die Blockierungen, Befürchtungen und das Zögern der Bevölkerung und politischer und wirtschaftlicher Kreise in einen Diskussions- und Erklärungsprozess einzubeziehen.

Eine Minderheit der Stellungnahmen formuliert Vorbehalte und Kritik (30 von 69). Von

den Kantonen unterstützt AI zwar Massnahmen im Bereich der Verhaltensprävention, lehnt aber Verbotsmassnahmen ab. Der Schweizerische Städteverband könne eine Beurteilung erst vornehmen, wenn die Massnahmen konkretisiert und ihre Umsetzung definiert seien. Ausserdem fehle die kommunale Ebene bei den Partnern. Von den Polizeiorganisationen könne die KSPD eine Beurteilung ebenfalls erst vornehmen, wenn die Massnahmen konkretisiert und ihre Umsetzung definiert seien. Der Massnahmenkatalog könnte zudem noch ergänzt werden durch ein Interventionskonzept bei jugendlichen RauschtrinkerInnen, die mit Alkoholintoxikationen in die Spitäler eingeliefert werden. Zwei Parteien äussern ebenfalls Kritik. Gemäss EDU müssten alle Massnahmen auf das anzustrebende Ziel „Kein Alkohol an Jugendliche bis 16 Jahren“ ausgerichtet werden. Für die FDP sind die Massnahmen noch nicht reif für die Umsetzung, ausserdem solle Zurückhaltung geübt werden hinsichtlich zusätzlicher Regelungen auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe. Marktregulierungsmassnahmen, welche auch Bevölkerungsteile, die ein gesundes Verhältnis zum Alkoholkonsum haben, im negativen Sinne betreffen könnten, lehnt die FDP ab.

Die Wirtschaftsdachverbände unterstützen die Gesamtheit der Massnahmen nur teilweise (Ausnahme: SGB). Abgelehnt werden insbesondere Vorschläge, die in neue Gesetze und Vorschriften münden oder die pauschal auf die ganze Bevölkerung (bzw. Arbeitgebenden) zielen. Zudem wird gefordert, dass die rechtsungleiche Behandlung von Bier, Wein und Spirituosen nicht noch mehr ausgeweitet werden dürfe (Komitee der Wirtschaft, SGV/USAM). Aus der Branche wird kritisiert, dass zu den Massnahmenvorschlägen nur schwerlich Stellung genommen