Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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eine intensivere Auseinandersetzung mit der Rolle der Akteure aus der Privatwirtschaft gewünscht, die die Präventionsmassnahmen stützen oder ins Leere laufen lassen können. Die Radix Gesundheitsförderung findet die Ziele grundsätzlich richtig, vermisst aber ebenfalls den entscheidenden Hinweis darauf, dass Politiken von Bund, Kantonen und Gemeinden Teil einer kohärenten Suchtpolitik sind.

Eine Stellungnahme ist nicht einverstanden mit den Zielen. Die EDU verlangt, es müsse

offen mindestens das Ziel „Kein Alkohol an Jugendliche bis 16 Jahre“ angestrebt werden und die Gesellschaft, Politik und Wirtschaft solle nicht nur unverbindlich sensibilisiert sein, sondern ihre verbindliche Mitverantwortung zur Bekämpfung des Jugendalkoholismus wahrnehmen. Um dem unterstützenswerten und dringenden Ziel der Reduktion des jugendlichen Rauschtrinkens näher zu kommen, müsse der Alkoholkonsum bei Jugendlichen allgemein verringert werden, unter anderem mit der Botschaft, dass abstinent leben in Bezug auf Alkohol und Drogen eine erstrebenswerte Sache für Jugendliche sei. Es reiche nicht, nur das eigentliche Rauschtrinken ins Visier zu nehmen.

3.6.1 Oberziele3

20 Stellungnahmen äussern sich allgemein zu den Oberzielen.

Eine grosse Mehrheit der Stellungnahmen äussert (grundsätzlich) Zustimmung (15 von

20). Diese bezeichnen die Oberziele allgemein als sinnvoll, umfassend, unmissverständlich oder plausibel.

Eine Minderheit der Stellungnahmen ist grösstenteils einverstanden (3 von 20). Die SAJV

bemerkt, dass ein Oberziel bezüglich Reduktion der Begleiterscheinungen von übermässigem Alkoholkonsum (Gewalt und Unfälle) fehle.

Eine Minderheit Stellungnahmen äussern sich ablehnend (2 von 20). Die Swiss Retail Federation findet die Oberziele zu vage formuliert, somit könne nicht ermessen werden, welche Konsequenzen und Verpflichtungen daraus abgeleitet werden. Die EDU ist zwar grundsätzlich einverstanden mit den Oberzielen, fordert aber, dass Gesellschaft, Politik und Wirtschaft ihre verbindliche Mitverantwortung zur Bekämpfung des Jugendalkoholismus aktiv wahrnehmen würden.

Oberziel A: „Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sind für die besondere Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen durch alkoholische Getränke sensibilisiert und unterstützen entsprechende Jugendschutzmassnahmen.“

Zu Oberziel A äussern sich sechs Stellungnahmen.

Eine Stellungnahme begrüsst das Oberziel A (1 von 6). Pro juventute begrüsse dieses Ziel

sehr, es setze allerdings voraus, dass die Alkoholwirtschaft als Akteurin der Alkoholpolitik wahrgenommen werde und in die entsprechende Liste aufgenommen werde.

3 Die Nummerierung der Oberziele A bis G und der darin enthaltenen Teilziele (A1, A2...) orientiert sich an der ausführlichen Fassung des NPA.