Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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Eine Minderheit der Stellungnahmen äussern Kritik (9 von 26). UR und ZG unterstützen

zwar die Handlungsfelder, halten aber ebenso wie SVM und SSV/FSS eine Priorisierung für sinnvoll. JU findet die Handlungsfelder zwar kohärent, die Gemeinden fehlten jedoch.

NE findet, die Handlungsfelder sollten sich stärker auf die Ziele beziehen. Die Swiss Retail Federation kritisiert, dass die Handlungsfelder vage formuliert und die daraus folgenden Konsequenzen daher nicht ersichtlich seien.

Die Privatklinik Meiringen/SGPP vermisst den Bereich der beruflichen Prävention bzw. Prävention am Arbeitsplatz und findet, den Aspekt des „Frauenalkoholismus“ sollte noch einmal besonders betont werden.

Die SAJV vermisst den Aspekt der Förderung und Ressourcenstärkung des einzelnen Menschen

– es werde vorwiegend von passiven alkoholkonsumierenden Personen ausgegangen, die lediglich Zielsubjekte von Massnahmen sind, statt dass sie auch als AkteurInnen der Prävention und Intervention verstanden werden.

Zudem wird eine Bemerkung geäussert. GE möchte wissen, welche Rolle und Kompetenzen dem Pflegebereich durch das NPA zugewiesen werde, da sich die Handlungsfelder vor allem unter Prävention und Repression einordnen lassen und ein kleinerer Akzent auf die Behandlung und Reduktion der schlimmen Folgen gelegt werde.

Massnahmenvorschläge

69 Stellungnahmen äussern sich allgemein zu den Massnahmenvorschlägen.

Eine Mehrheit der Stellungnahmen signalisiert Unterstützung der Massnahmenvorschläge (39 von 69). Ein Grossteil der Kantone (Ausnahme: AI), die Städte Luzern und Zürich sowie der Schweizerische Gemeindeverband unterstützen die vorgeschlagenen Massnahmen insgesamt, führen aber verschiedene Bemerkungen zur Umsetzung an, da etliche Massnahmen in der Kompetenz der Kantone liegen. GL unterstützt zusätzliche Massnahmen in der Verhaltensprävention, fordert aber Zurückhaltung bei Verbotsmassnahmen und Besteuerung. Darüber hinausreichende Verbote würde GL ablehnen. SG und SO fordern, dass die Massnahmen als Ganzes umgesetzt werden. NE möchte, dass die Vielzahl an Massnahmen hierarchisiert wird. NW und OW bemerken, dass zusätzliche Bundesmittel zur Umsetzung nötig wären, allenfalls müsste geprüft werden, ob das Programm reduziert werden soll. Auch LU verweist auf die nötigen zusätzlichen Ressourcen für die Umsetzung sowie den zusätzlichen Kontrollaufwand bezüglich neuen Verboten und Regulierungen, zudem müssen nebst Bund, Kantone und Gemeinden noch weitere Akteure miteinbezogen werden. UR bemerkt, dass bei der Umsetzung Rücksicht genommen werden muss auf die personellen und finanziellen Ressourcen der Kantone, die eigene Schwerpunkte setzen und eigene Umsetzungspläne ausarbeiten müssen. ZH möchte, dass die kantonalen Präventionsorganisationen als Partner in die Umsetzung einbezogen werden und die Stadt Zürich möchte, dass die Städte als Partner aufgeführt werden. BL begrüsst es, wenn das BAG die Kantone bei der Koordination unterstützt und findet es vordringlich, dass gesetzlich festzulegende Massnahmen mit grosser öffentlicher Wirkung (z.B. Altersgrenzen oder zeitliche Einschränkun-