Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten
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der LGV Art. 11 und in Art. 4 der Verordnung über alkoholische Getränke weitgehend geregelt sei. Die Radix Gesundheitsförderung aus dem Bereich Sucht und Gesundheit schlägt vor, 01.02 und 02.03 zusammenzufassen in ein Aktionsprogramm zur Verminderung der Alkoholprobleme in der Gemeinde, denn die Aufspaltung in schulischen und ausserschulischen Bereich entspräche nicht dem Stand der fachlichen Entwicklung. Früherkennung müsse settingsübergreifend sein, damit sie am wirksamsten sei. Die EDK stellt erfreut fest, dass die Massnahme im Rahmen des Programms ‚bildung+gesundheit‘ umgesetzt werden soll. Die Entwicklung pädagogischer Instrumente und Unterrichtshilfen sollte auf die durch ‚bildung+gesundheit‘ sowie im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Verantwortlichen für Gesundheitsförderung in der Schule erworbenen Kenntnisse abstützen.
Massnahme 01.03: Alkoholprävention im ausserschulischen Bereich
Zu Massnahme 01.03 äussern sich 14 Stellungnahmen.
Die Massnahme 01.03 wird von allen Stellungnahmen (grundsätzlich) unterstützt. Der
Schweizerische Gemeindeverband beantragt, dass auch Personen der kommunalen Ebene, aus ländlichen und städtischen Regionen, mit Fachwissen als Partner miteinbezogen werden. Aus der Branche äussern IG DHS, Coop, Denner, GastroSuisse, hotelleriesuisse und der Schweizerische Brauerei-Verband (grundsätzliche) Zustimmung. Fünf weitere Stellungnahmen aus der Branche unterstützen die Massnahme. Auch hier müsse jedoch eine Gleichbehandlung von Alkohol mit Tabak und Drogen vermieden werden, und ausserdem müssen betroffene Branchenkreise als Partner miteinbezogen werden (ANCV, Communauté interprofessionnelle des Vins de Genève, SWBV/FSV, Société des encaveurs de vins suisses, Vereinigung Schweizer Weinhandel). Die bfu aus dem Bereich Sucht und Gesundheit findet die Entwicklung und Distribution von zielgruppenspezifischem Informationsmaterial besonders wichtig (Verknüpfung mit 05.03). Die EKKJ findet, es reiche nicht, wenn Informationsmaterial national koordiniert und verbreitet wird. Es seien vielmehr Mittel zur Entwicklung überregionaler Projektkonzepte mit den Fachleuten aus der offenen Jugendarbeit bereit zu stellen.
3.7.2 Handlungsfeld 2, Massnahmen 02.01, 02.02, 02.03
Zu Handlungsfeld 2 und den Massnahmen 02.01, 02.02 und 02.03 äussern sich insgesamt 32 Stellungnahmen.
Handlungsfeld 2: Behandlung und soziale Integration
Zu Handlungsfeld 2 äussern sich 21 Stellungnahmen.
Eine knappe Mehrheit unterstützt Handlungsfeld 2 ohne Vorbehalte (11 von 21). Bei den
Kantonen hofft NE auf Absichtserklärungen, um der Marginalisierung arbeitsuchender Personen mit problematischem Konsumverhalten entgegenzutreten, sollte die Einführung von Förde-