Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 50Fedlex · Ergebnisbericht

nis, die Verwendung des Alkoholzehntels rigoroser zu überwachen und erwarte konkrete Vorschläge, da VS überzeugt sei, dass sie diesen bereits konform verwenden würden.

Von den Parteien möchte die EDU, dass die Präventions- und Behandlungs-/Rehabilitationsmassnahmen bei der Finanzierung bevorzugt werden und nur unverzichtbare administrative Massnahmen finanziert werden. Die EDU befürwortet zudem eine Erhöhung der fiskalischen Belastung, insbesondere für Spirituosen und alkoholhaltige Limonaden und Süssgetränke. Auch die Höhe und Verwendung des Alkoholzehntels solle diesbezüglich geprüft werden. Der Einsatz von Steuergeldern von Bund, Kantonen und Gemeinden solle gut koordiniert werden.

Aus der Branche wird bemerkt, dass Bund, Kantone und Gemeinden nicht verpflichtet seien, Mittel für das NPA zur Verfügung zu stellen – sie würden im Normalfall eigenständig über ihren Mitteleinsatz entscheiden (GastroSuisse, Denner, IG DHS, Schweizerischer Brauerei-Verband). Der Schweizerische Bauernverband und der Schweizerische Obstverband sind der Meinung, dass die einzuführenden Massnahmen objektiv und neutral aufgearbeitet werden müssten – da die Formulierung zu vage sei, um abschliessend Stellung zu nehmen, werde unter Vorbehalt der definitiven Version der Massnahmen ein Veto eingelegt.

Der Fachverband Sucht und die Gesundheitsförderung Schweiz aus dem Bereich Sucht und Gesundheit sind der Meinung, dass eine solide kontinuierliche Alkoholpolitik finanzielle Mittel benötige – ein simpler Verweis auf das Alkoholzehntel und den Art. 43a reiche nicht aus. Um eine effektive Zielerreichung zu gewährleisten, müsse auch der Bund zusätzliche Mittel in realistischer Höhe zur Finanzierung des NPA zur Verfügung stellen, ohne diese Gelder anderen Präventionsaufgaben zu entziehen. Auch die GREA und die KKBS finden, es sei unvermeidlich, dass spezifische finanzielle Ressourcen bereit gestellt werden und die Lösung könne nicht der Alkoholzehntel sein, da sonst kantonale Präventionsmassnahmen gefährdet seien. Teilweise seien dies auch Programme wie „Gemeinden handeln“ oder „voilà“, die der Bund initiiert habe, die heute aber keine Gelder mehr erhielten, die aber durchaus im Sinne des NPA nachhaltig wirksam seien oder wären. Die KKBS schlägt einen ‚Alkoholachtel‘ vor.

Zudem werden zwei Bemerkungen formuliert. Der Schweizerische Städteverband hätte es begrüsst, wenn dieses Kapitel vertiefter und breiter behandelt worden wäre. Von den Parteien fragt die CVP, was dies konkret bedeute, welche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Aus der Branche hat die Erdöl-Vereinigung explizit keine Bemerkungen.

Massnahme 09.01: Nutzung des Alkoholzehntels für Alkoholprävention und –therapie im Rahmen der NPA-Umsetzung

Zu Massnahme 09.01 äussern sich 18 Stellungnahmen.

Die Stellungnahmen zu Massnahme 09.01 sind geteilter Meinung. Ein Teil der Stellungnahmen stimmt der Massnahme 09.01 zu (6 von 18). Die Stadt Zürich

findet, die Gelder aus dem Alkoholzehntel müssten konsequenter für Prävention und Therapie