Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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3.7.9 Handlungsfeld 9, Massnahmen 09.01, 09.02

Handlungsfeld 9: Ressourcen und Finanzierung

Zu Handlungsfeld 9 äussern sich 27 Stellungnahmen.

Eine Minderheit unterstützt das Handlungsfeld 9 (3 von 27). Von den Kantonen begrüsst

SH die vermehrte und gezielte Zurverfügungstellung von Geldern aus dem Alkoholzehntel. Die Projektfinanzierung müsse rasch und unbürokratisch erfolgen. Das Monitoring sei auf die notwendige Qualitätssicherung auszurichten und dürfe nicht unverhältnismässig Ressourcen binden, die für die eigentliche Programmarbeit benötigt würden. SZ findet, um die Ziele des NPA zu erreichen, seien die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen – insbesondere Mittel, die gemäss dem Alkoholgesetz zur Verfügung stehen würden, seien einzusetzen.

Eine grosse Mehrheit äussert Kritik (22 von 27). Davon gehören elf zu den Kantonen und

Städten. SO findet, die Finanzierung sei der Schwachpunkt des Programms und würde eine nationale Finanzierung mit Controlling und Qualitätssicherung begrüssen. Die Einführung eines zusätzlichen „Alkoholzehntels des Bundes“ für die Prävention und weitere Massnahmen wären überlegenswert. Eine regionale Zusammenarbeit könnte eventuell Bedingung sein für eine nationale Finanzierung. GL findet, eine von Erfolg gekrönte Umsetzung bedinge ein geeignetes Finanzierungsmodell, das vor der Inkraftsetzung des NPA einer Überprüfung unterzogen werden sollte. Die Finanzzufuhr aus dem Alkoholzehntel entspreche nicht der Wichtigkeit der Massnahmen (JU). Zudem seien mehr Informationen erwünscht bezüglich finanzieller Unterstützung auf der Basis von Art. 43. Die Mittel des Alkoholzehntels würden bereits zweckgebunden zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Sucht eingesetzt (LU). Diese Massnahmen würden sich zum Teil den vorgeschlagenen Massnahmen decken. Wenn jedoch eine über die aktuelle Situation hinausgehende Wirkung erzielt werden solle, würden weitere finanzielle Mittel nötig sein. Der Alkoholzehntel würde bereits für Projekte gebraucht – die Finanzierung sei der Schwachpunkt des Programms (NE). OW und TG stellen in Frage, ob die Bundesmittel für die Umsetzung ausreichen – sonst müsse geprüft werden, ob das Programm reduziert (OW) oder eine Priorisierung vorgenommen werden solle (TG). SG findet, die Massnahmen müssen im Dialog mit den Kantonen umgesetzt werden, ausserdem sei es nicht möglich, diese kostenneutral umzusetzen. SG geht davon aus, dass die Kostenbeteiligung des Bundes noch vor dem Vollzug auf Kantonsebene als nächster Schritt geklärt und geregelt werde. TG findet, es gelte zu bedenken, dass die Mittel aus dem Alkoholzehntel nur kurz- bis mittelfristig für das NPA ausreichen werden. Es brauche daher für die erfolgreiche Umsetzung mit Sicherheit zusätzliche Finanzen – diese seien im Rahmen einer Programmvereinbarung zwischen Bund und Kantonen gemäss NFA festzulegen. VD bedauert, dass die Finanzierung nicht erörtert werde und fragen sich, wie sichergestellt werden solle, dass die Kantone genügend Mittel zur Verfügung haben für die Umsetzung. Die Gelder würden bereits gemäss den Empfehlungen des BAG und EAV verwendet und deckten den ganzen Bereich Sucht ab, darum sei es nicht möglich, die Gelder nur auf das NPA zu zentrieren ohne andere Handlungsfelder der Sucht zu benachteiligen. Andere, zusätzliche finanzielle Mittel müssten zur Umsetzung vorgesehen werden. VS nimmt den Willen des Bunds zur Kennt-