Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten
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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699
- Durch die Aufnahme der Verbindung Kreuzlingen - Aarbon - Rorschach werden die mittelstädtischen
Agglomerationen Kreuzlingen, Arbon und Rorschach direkter an St. Gallen und Winterthur/Zürich angebunden.
Verbindung Kreuzlin-
gen - Arbon - Ror-
schach
Verbindung Brüttisel-
len - Wetzikon -
Schmerikon - N3
Verbindung Lo-
carno - Bellinzona
Abbildung 5: Anpassungen des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz zur Gewährleistung des Kriteriums
"Anbinden der mittelstädtischen an die grossstädtischen Agglomerationen der Schweiz"
Kriterium 4: Anbinden der Verkehrsanlagen von gesamtschweizerischer Bedeutung
Das bestehende Nationalstrassennetz erfüllt das Kriterium 4. Es sind keine Anpassungen erforderlich.
Kriterium 5: Anbinden der Kantonshauptorte
Kantonshauptorte, welche nicht Kernstadt einer mittel- oder grossstädtischen Agglomeration sind, sollen ans Nationalstrassennetz respektive an die nächstliegende grossstädtische Agglomeration angeschlossen werden. Betroffen sind die Kantonshauptorte Appenzell, Herisau, Delémont, Glarus, Liestal und Aarau. Zur Anbindung dieser Kantonshauptorte sind folgende Verbindungen ins Nationalstrassennetz aufzunehmen: