Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten
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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699
Verbindung Anschluss Rothrist - Olten - Aarau - Kölliken
Die konsequente Anwendung des Kriteriums "Verbinden der mittelstädtischen Agglomerationen" würde die Aufnahme der Verbindung Anschluss Rothrist – Olten – Aarau (H5) und der Verbindung Aarau - Kölliken (T24) ins Grundnetz bedingen. Die betroffene Hauptstrasse H5 verläuft parallel zur Nationalstrasse N1 und ist bereits heute stark belastet. Zudem sind die Agglomerationen funktional bereits heute sehr stark zusammengewachsen. Die weiter betroffene Hauptstrasse T24 könnte als alternativer Anschluss von Aarau ans Nationalstrassennetz betrachtet werden. Im Rahmen der Erarbeitung des Sachplans Verkehr wurde bereits bezweifelt, ob es zweckmässig sei, parallel zur Nationalstrasse verlaufende Strassen mit einer sehr hohen Belastung ins Grundnetz aufzunehmen.
Jede Parallelverbindung hat ihre Eigenheiten. Deshalb verzichtet der Bundesrat auf eine generelle Regelung für die Handhabung von Parallelverbindungen. Entscheidend für die Beurteilung des vorliegenden Falles ist die Frage, ob die Interessen des Bundes zur Nutzung der Verbindung Anschluss Rothrist - Olten - Aarau als Alternative zur nahe gelegenen Nationalstrasse N1 höher zu gewichten sind, als die regionalen Interessen an der Verbindung. Der Bundesrat hat diese Frage geprüft und kommt zu einem klar negativen Befund: Die Kernfunktion dieser Strecke ist die agglomerationsinterne Verbindung der Agglomerationspole Aarau, Olten und Zofingen. Solche agglomerationsinternen Verbindungen sind zweckmässigerweise in der Kompetenz der Kantone zu belassen. Zudem eignet sich die Verbindung in Anbetracht ihrer hohen Verkehrsbelastung als Ausweichroute zur N1 ohnehin nur sehr bedingt.
Auf Grund dieser Überlegungen und in Übereinstimmung mit dem Wunsch der betroffenen Kantone Aargau und Solothurn ist auf die Zuordnung der Verbindungen Anschluss Rothrist - Olten - Aarau sowie zwischen Aarau und Kölliken ins Grundnetz zu verzichten. Diese Verbindungen sollen im künftigen Hauptstrassen- bzw. Ergänzungsnetz verbleiben.
Verbindung Pfäffikon - Rüti (Seedamm Rapperswil)
Auf Grund des funktionalen Kriteriums "Anbinden der mittelstädtischen Agglomerationen" müsste der Seedamm Pfäffikon SZ – Rapperswil-Jona ins Grundnetz aufgenommen werden. Gründe der Netzkohärenz sprechen allerdings gegen die Aufnahme des Seedamms ins Grundnetz. Einerseits besteht bereits der kreuzungsfreie, zweispurige Zubringer Reichenburg – Schmerikon, welche der Bund mitfinanziert hat. Andererseits stellt der Zubringer Reichenburg - Schmerikon die logische Weiterführung der Verbindung Brüttisellen - Wetzikon - Rüti zur N3 dar.
Aber auch regionale Überlegungen sprechen gegen die Aufnahme des Seedamms Rapperswil ins Grundnetz: Über den Seedamm führt eine zweistreifige Hauptstrasse. Die Hauptfunktion dieser Strasse besteht in der Verbindung zweier Zentren derselben Agglomeration - der "Agglo Obersee". Als agglomerationsinterne Verbindung verbleibt die Strasse zweckmässigerweise in der Kompetenz der Kantone. In Absprache mit den betroffenen Kantonen St. Gallen und Schwyz wird auf die Aufnahme des Seedamms ins Grundnetz verzichtet. Der Seedamm Rapperswil ist dem Ergänzungsnetz zuzuordnen.
Nordzufahrt Zug
Gemäss Sachplan Verkehr ist zu überprüfen, ob die Nordzufahrt Zug ins Grundnetz aufzunehmen ist. In Frage käme die Aufnahme auf Grund der Kriterien "Anbinden der Kantonshauptorte" respektive "Anbinden der mittelstädtischen Agglomerationen der Schweiz".