Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten
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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699
Die Strasse zwischen Martigny und Gd. St-Bernard stellt eine wichtige Verbindung sicher für den internationalen Verkehr zwischen dem Raum Genf - Lausanne, der Franche-Comté sowie der N1 in Richtung Bern/Freiburg und dem Metropolitanraum Norditalien. Mit der Aufnahme dieser Strecke übernimmt der Bund - neben dem Gotthard, San Bernhardino und Simplon - die Verantwortung für die vierte und letzte wichtige Verbindung für den Nord-Süd-Transitverkehr.
Der Netzbeschluss aus dem Jahre 1960 sah vor, den Verkehr aus dem Süddeutschen Raum über die N4 Bargen – Schaffhausen zu führen. Heute ist klar, dass Deutschland den Nord-Süd Transitverkehr aus dem Raum Stuttgart über Thayngen führen wird. Deshalb beantragt der Bundesrat, die Verbindung Schaffhausen - Thayngen neu ins Grundnetz aufzunehmen. Im Gegenzug soll die bestehende N4 zwischen Schaffhausen und Bargen aus dem Nationalstrassennetz entlassen und ins Ergänzungsnetz überführt werden.
Entlassen der N4
Schaffhausen - Bargen Verbindung Schaff-
aus Nationalstrassen- hausen - Thayngen
netz
Verbindung Mar-
tigny - Gd. St-
Bernard
Abbildung 3: Anpassungen des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz zur Gewährleistung des Kriteriums
"Durchleiten des internationalen Transitverkehrs"
Kriterium 2: Verbinden der Schweiz mit dem Ausland (grossstädtische Agglomerationen)
Auch die Verbindung der grossstädtischen Agglomerationen Genève, Lausanne, Bern, Basel, Luzern, Zürich, Winterthur, St. Gallen und Lugano mit den mindestens gleich grossen Agglomerationen bzw. Regionen im benachbarten Ausland stellt das bestehende Nationalstrassennetz weitestgehend sicher.
Zu ergänzen sind die Verbindungen:
- Bern - Neuchâtel - Le Locle - Col des Roches
- Bern - Biel - (Delémont - Boncourt)
- (Bern -) Spiez - Lötschberg - Gampel (- Brig - Simplon)
- (Luzern - Zug -) Baar - Hirzel - Wädenswil (- Pfäffikon)