Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten
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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699
Aus Sicht des Bundesrates ist die Anbindung von Zug ans Nationalstrassennetz - ähnlich wie beispielsweise in Freiburg oder Olten - über die bestehenden Autobahnanschlüsse Zug und Baar auch ohne Aufnahme der Nordzufahrt ausreichend sichergestellt. Daher wird auf die Aufnahme der Nordzufahrt Zug ins Grundnetz verzichtet.
Verbindung Murten – Ins
Die Verbindung zwischen der N1 und der N5 im Raum Murten / Kerzers – Ins soll als Bestandteil der Verbindung (Besançon/Nancy/Dijon -) Neuchâtel - Bern ins Grundnetz aufgenommen werden. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Frage: eine über Löwenberg zum Anschluss N1/Murten und die andere über die heutige Hauptstrasse H10 zum Anschluss N1/Kerzers. Der Bundesrat beantragt nach eingehender Prüfung die Aufnahme der Verbindung über Löwenberg ins Nationalstrassennetz. Für diese Lösung sprechen der höhere Ausbaustandard der Strasse und die kürzere Fahrzeit.
1.2.4 Umfang des Ergänzungsnetzes
Das Ergänzungsnetz entspricht in grossen Teilen dem heutigen schweizerischen Hauptstrassennetz. Die Festlegung des Ergänzungsnetzes liegt in der Kompetenz des Bundesrates (Artikel 12 MinVG). Der Bundesrat wird die Festlegung im Rahmen der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer
(MinVV) vornehmen, sobald die eidgenössischen Räte die vorliegenden Anträge zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz verabschiedet haben.
Zwischen der Festlegung des Grundnetzes durch die eidgenössischen Räte und der rechtlichen Verankerung des Ergänzungsnetzes bestehen enge Abhängigkeiten. Deshalb stellt der Bundesrat nachfolgend das vorgesehene Ergänzungsnetz vor. Ins Ergänzungsnetz aufzunehmen sind gemäss Sachplan Verkehr Verbindungen, welche folgende Bedingungen erfüllen:
o Basiserschliessung peripherer Regionen: Strassen, welche bei mittlerer oder hoher Verkehrsbelastung einen hohen Anteil Fernverkehr aufweisen, sind dem Ergänzungsnetz zuzuordnen. Dasselbe gilt für die Verbindungen zwischen definierten Regionen im Berggebiet (MS-Regionen) - sofern dies durch die Erfüllung der übrigen Kriterien noch nicht der Fall ist und eine hochklassige Strasse bereits besteht. Ebenfalls dem Ergänzungsnetz Strasse zuzuordnen sind die Anbindungen von zusammenhängenden und gemeinsam vermarkteten Tourismusregionen mit 0,5 bis 1,5 Mio. Übernachtungen pro Jahr - sofern die betreffende Strasse ein Gebiet mit gesamthaft mehr als 0,5 Mio. Übernachtungen pro Jahr erschliesst.4
Aus der Anwendung dieses Kriteriums und unter Berücksichtigung der unter den Ziffern 1.2.1 bis 1.2.3 dargestellten Anpassungen am Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz ergeben sich die nachfolgend dargestellten Veränderungen des Hauptstrassennetzes. Die beantragte Anpassung des Nationalstrassennetzes sieht vor, rund 342 Kilometer aus dem heutigen schweizerischen Hauptstrassennetz ins Nationalstrassennetz zu überführen. Gleichzeitig beabsichtigt der Bundesrat, rund 630 Kilometer kantonaler Strassen neu ins Ergänzungsnetz aufzunehmen und rund 315 Kilometer aus dem heutigen schweizerischen Hauptstrassennetz in die kantonalen Strassennetze zu entlassen.
4 Sachplan Verkehr 2006, Seite 22