Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten

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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699

Abbildung 7: Übersicht über das künftige Ergänzungsnetz.

1.2.5 Kantone sind von Anpassungen unterschiedlich betroffen

Die beantragten Anpassungen des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und das vorgesehene Ergänzungsnetz haben unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Kantone. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Auswirkungen. Die Spalte "NS heute" umfasst die heutige Länge der Nationalstrassen auf dem jeweiligen Kantonsgebiet. Die Spalte "NS neu" enthält die Länge des künftigen Nationalstrassennetzes. Ebenfalls dargestellt sind die Veränderungen auf dem Hauptstrassennetz (HS). Diese resultieren aus den beantragten Überführungen von Hauptstrassen ins künftige Nationalstrassennetz, aus den Überführungen von Nationalstrassen und kantonalen Strassen ins künftige Hauptstrassennetz sowie aus den Überführungen heutiger Hauptstrassen in kantonale Strassen.

Die Zusammenstellung zeigt, dass die Mehrzahl der Kantone Strassen in die Kompetenz des Bundes abgeben und damit von bestehenden Aufgaben entlastet werden (Spalte "Differenz NS"). Keine neuen Nationalstrassen entstehen in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Solothurn, Uri und Waadt. Weniger Nationalstrassen wird künftig einzig der Kanton Schaffhausen (-7 Kilometer) aufweisen. Am meisten zusätzliche Nationalstrassen-Kilometer entstehen in den Kantonen Bern (+60 Kilometer), Wallis (+57 Kilometer), Graubünden (+55 Kilometer), Basel-Land (+41 Kilometer), Zürich (+35 Kilometer) sowie St. Gallen, Neuenburg und Thurgau ( je +29 Kilometer).