Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten

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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699

Für die Bewirtschaftung der Investitionen, welche über den Infrastrukturfonds finanziert werden, kommen die im IFG vorgesehenen Instrumente zum Zug. Die Steuerung der Netzvollendungsvorhaben obliegt der Kompetenz des Bundesrates. Als Grundlage dafür ist dem Bundesrat alle vier Jahre eine Programmbotschaft zu unterbreiten. Erstmals hat dies per 31. Dezember 2009 zu erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Steuerung über das aktuelle langfristige Bauprogramm für die Nationalstrassen (vgl. oben). Über die Ausbaumassnahmen zur Beseitigung der Engpässe auf dem bestehenden Nationalstrassennetzes entscheidet das Parlament. Basis dafür bildet die "Programmbotschaft Engpassbeseitigung", welche der Bundesrat den eidgenössischen Räten erstmals per 31. Dezember 2009 vorzulegen hat.

Eine weitere, zentrale Steuerungsfunktion nimmt das Parlament im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses wahr. Im Rahmen dieses Prozesses beschliesst das Parlament die jährlichen Kredite für die Nationalstrassenausgaben; teils über das FLAG-Budget des ASTRA, teils über den Infrastrukturfonds, aus dem der Bund insbesondere die Fertigstellung des bereits beschlossenen Nationalstrassennetzes sowie die Massnahmen zur Beseitigung der Engpässe auf dem bestehenden Nationalstrassennetz finanziert.

Ergänzend zu den obigen Instrumenten ist vorgesehen, im Rahmen der Rechnung jeweils eine Gesamtübersicht über alle grösseren investiven Vorhaben aus den Sparten Bau, Ausbau und Unterhalt vorzulegen (Zusatzdokumentation UVEK).

Mit Inkrafttreten des vorliegenden Bundesbeschlusses werden die investiven Tätigkeiten auf den neuen Nationalstrassenabschnitten in die beschriebenen Steuerungsinstrumente des Bundes integriert. Die Ausbauvorhaben werden die zuständigen Bundesstellen nach den gleichen Kriterien bewerten und zeitlich realisieren wie die Projekte auf dem bereits bestehenden Nationalstrassennetz.

1.3.3 Finanzieller Mehrbedarf durch die Anpassung des Netzbeschlusses

Mit den beantragten Anpassungen des Netzbeschlusses wird das bestehende Nationalstrassennetz um rund 21% verlängert - die Zubringer zu den Nationalstrassen nicht eingerechnet. Für den Bund ergeben sich daraus einschneidende finanzielle Folgen. Vorliegende Schätzungen beziffern den finanziellen Mehrbedarf für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau der neuen Nationalstrassen auf jährlich rund 350 Mio. CHF. Diese Angaben basieren auf diversen Annahmen und sind - insbesondere was die Aufwendungen für die erforderlichen Ausbaumassnahmen anbelangt - mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.

Das ASTRA veranschlagt den jährlichen Mehraufwand für den Betrieb der zusätzlichen rund 396 Kilometer Strassen auf rund 50 Mio. CHF. Diese Schätzung basiert auf dem schweizerischen Mittelwert der effektiven Betriebskosten im Jahre 20055.

Der finanzielle Aufwand für den langfristigen Werterhalt einer Strassenanlage beträgt gemäss internationalen Richtwerten 1 bis 2 Prozent des Wiederbeschaffungswertes6. Der Wiederbeschaffungswert der neuen Netzelemente beträgt nach vorliegenden Schätzungen rund 6,6 Mrd. CHF. Das ASTRA rechnet für den Unterhalt der Strecken sowie kleinere, Wert vermehrende Investitionen7 mit einem finanziellen Aufwand von 1,5 Prozent des Wiederbeschaffungswertes. Dieser mittlere Ansatz trägt dem hohen Anteil an Gebirgsstrassen Rechnung, aber auch den teilweise unzureichenden Sicherheitsstandards der Strassen, die neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden sollen. Daraus resultiert für die werterhaltenden Massnahmen ein zusätzlicher finanzieller Aufwand von jährlich rund 100 Mio. CHF.

5 Müller AG (2006), Schweizerische Mittelwerte 2005, Betrieblicher Unterhalt der Nationalstrassen

6 VSS FK7, Erhaltungsmanagement Generelle Fachkonzepte, MSE99/00

7 Darunter fallen insbesondere Massnahmen zur Erhöhung der Strassenverkehrssicherheit sowie zur Gewährleistung der Verfügbarkeit der Strasseninfrastruktur (zB. Schutz vor Naturgefahren).