Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten

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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699

Für Ausbauvorhaben sieht die Situation folgendermassen aus: Die Kantone haben auf den Strecken, die neu ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden sollen, rund 50 Projekte oder Projektideen erarbeitet. Diese Projekte sind in den kantonalen Richtplänen, den Agglomerationsprogrammen sowie den Unterhalts- und Sanierungsprogrammen der kantonalen Tiefbauämter dokumentiert. Einige Projekte sind bereits weit entwickelt, und es liegen auch aussagekräftige Kostenschätzungen vor. Für andere Projekte oder Projektideen sind demgegenüber keine verwertbaren Kostenschätzungen verfügbar. Nach heutigem Wissensstand stehen für die 35 Neu- und Ausbauvorhaben mit vorhandenen Kostenschätzungen Aufwendungen im Umfang von rund 5.9 – 7.4 Mia. CHF zur Diskussion. Das Investitionsvolumen für die Realisierung aller auf den neuen Netzelementen diskutierten Projekte schätzt das ASTRA auf rund 7 bis 10 Mia. CHF. Damit ist jedoch noch nichts über Dringlichkeit, Realisierbarkeit und Baureife der Projekte gesagt. Der Bund wird alle Projekte nach einheitlichen Gesichtspunkten prüfen und dann in seine Planungsinstrumente einbeziehen. Es ist anzunehmen, dass vereinzelte Projekte nicht und andere nicht in dem von den Kantonen heute vorgesehenen Zeitraum verwirklicht werden. Das ASTRA nimmt an, dass in den kommenden 20 Jahren Projekte im Umfang von rund 4 Mia. CHF realisiert werden. Daraus ergibt sich eine jährliche finanzielle Belastung des Bundes von rund 200 Mio. CHF.

1.3.4 Deckung des finanziellen Mehrbedarfs

Die beantragten Anpassungen des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz dürfen keine Verschiebungen am eben erst im Rahmen der NFA verabschiedeten Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen nach sich ziehen. Diesen Grundsatz hat der Bundesrat im Sachplan Verkehr verankert und am 9. April 2008 bei der Festlegung der Reformstossrichtung im Rahmen der Aufgabenüberprüfung bekräftigt. Folglich sind die finanziellen Verpflichtungen des Bundes aus den Anpassungen des Netzbeschlusses in geeigneter Weise zu kompensieren.

Offenkundig ist die Sachlage bei den Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der Strassen, welche ins Nationalstrassennetz überführt werden sollen. Diese Aufwendungen fallen mit dem Inkraftsetzen der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz beim Bund an. Im Gegenzug werden die Kantone, welche Strassen an den Bund abtreten, unmittelbar finanziell entlastet. Es handelt sich dabei also um einen direkten Lasten-Transfer von den abtretenden Kantonen zum Bund. Der Bundesrat beantragt, diese Lastenverschiebung im Umfang von jährlich 150 Mio. CHF vollständig bei jenen Kantonen zu kompensieren, welche Strassen an den Bund abtreten. Erfolgen soll der Lastenausgleich durch die Reduktion der nicht werkgebundenen Bundesbeiträge sowie der Globalbeiträge an die Hauptstrassen.

Bei den Kantonen Basel-Landschaft und Neuenburg übersteigt die Entlastung aus den Anpassungen des Netzbeschlusses die Mittel, die den beiden Kantonen aus den Beitragsgefässen „Hauptstrassen“ und „nicht werkgebundene Beiträge“ zustehen. Für die Kompensation der verbliebenen Aufwendungen wird in Zusammenarbeit mit den beiden Kantonen eine ergänzende Lösung zu suchen sein. In Frage kommt beispielsweise eine Reduktion der Anteile der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) der betreffenden Kantone. Dafür wäre Artikel 19 Absatz 1 des Schwerverkehrsabgabegesetzes anzupassen.

Anders präsentiert sich die Ausgangslage bei den Aufwendungen für den Ausbau der übertragenen Strassen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist weder bekannt, welche Vorhaben tatsächlich realisiert werden, noch bestehen genügend verlässliche Aussagen über die Höhe und den Zeitpunkt der notwendigen Investitionen. Klar ist einzig, dass Handlungsbedarf besteht und dass die Kantone durch die Überführung von Strassen in die Kompetenz des Bundes auch von künftigen Aufwendungen für Ausbaumassnahmen wie den Bau von Ortsumfahrungen entlastet werden. Deshalb ist aus Sicht des Bundesrates auch in Bezug auf die Aufwendungen für den Ausbau der übertragenen Strassenverbindungen ein Kompensationsanspruch gegeben.

Ein Lösungsansatz könnte wie folgt aussehen: Sobald kompensationspflichtige Projekte zur Realisierung kommen, reduziert der Bund die Beitragsgefässe "Hauptstrassen" und "nicht werkgebundene Bundesbeiträge" ge-