Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten

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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699

1. Grundzüge der Vorlage

1.1 Verkehrspolitischer Rahmen

1.1.1 Geschichte Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz

Mit Bundesbeschluss vom 21. Juni 1960 haben die eidgenössischen Räte die Strassenverbindungen von gesamtschweizerischer Bedeutung festgelegt. Die Grundlage für diesen Beschluss bildete eine mehrjährige Planungsarbeit durch die Kommission des Departements des Innern. Diese Kommission hatte den Auftrag, alle verkehrspolitischen, technischen, wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Festlegung des Nationalstrassennetzes abzuklären.

Der Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz definiert im Wesentlichen das Strassennetz, das wir umgangssprachlich als Autobahnen bezeichnen. Kernelemente des Netzbeschlusses sind attraktive Verbindungen zwischen den schweizerischen Wirtschaftszentren sowie die Anbindung der Wirtschaftszentren an die ausländischen Hochleistungsstrassennetze. In seinem Ursprung war der Netzbeschluss insbesondere auf die Anforderungen des überregionalen Verkehrs ausgerichtet. Die Bedürfnisse des damals bescheidenen kleinräumigen Verkehrs spielten eine untergeordnete Rolle. Seither haben sich die Anforderungen an die Nationalstrassen stark gewandelt. Heute bilden die Nationalstrassen für die Zentren und Agglomerationen des Landes das eigentliche Rückgrat der strassenseitigen Verkehrserschliessung. Gleichzeitig ist ihre Bedeutung für die Verbindung der Wirtschaftszentren sowie für den nationalen und internationalen Strassenverkehr ungebrochen hoch geblieben.

Der Netzbeschluss aus dem Jahre 1960 hat im Wesentlichen bis heute Bestand. Es wurden lediglich einige Neuaufnahmen vorgenommen. Diese umfassen die nördliche und westliche Umfahrung von Zürich, den Gotthard-Strassentunnel, die Transjurane sowie die Anbindung des Vereinatunnels ans Nationalstrassennetz.

Diese Beständigkeit war möglich, weil der Netzbeschluss genügend Spielraum offen liess, um auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Durch den Bau von Zubringern zum Nationalstrassennetz und neuen Autobahnanschlüssen sowie durch lokale Kapazitätserweiterungen hat der Bund - auch ohne grundlegende Anpassungen des Netzbeschlusses - auf das rasch anwachsende Verkehrsaufkommen und die sich stark wandelnden Bedürfnisse der Agglomerationen und peripheren Gebiete des Landes reagieren können.

1.1.2 Rasante Entwicklung von Raum und Verkehr

Zwischen dem Jahr 1960 und heute haben sich wesentliche Einflussfaktoren für die Festlegung der nationalen Verkehrsinfrastrukturen markant verändert. Die Wohnbevölkerung in der Schweiz hat von rund 5,36 auf rund 7,5 Millionen Einwohner zugenommen. Am stärksten wuchs die Bevölkerung in den äusseren Agglomerationsgemeinden und in zentrumsnahen, ländlichen Gemeinden. Begleitet war die Entwicklung von einer zunehmenden räumlichen Ausdehnung der Siedlungsgebiete, zunehmenden Distanzen zwischen den Wohngebieten und den Arbeitsplätzen sowie einer fortschreitenden Verstädterung. Aber auch wichtige Grössen wie unsere Lebensgewohnheiten oder das Haushalteinkommen haben sich stark verändert. Als Folge davon ist das Verkehrsaufkommen rasant angewachsen. Allein im motorisierten Individualverkehr hat sich die Verkehrsleistung zwischen den Jahren 1960 und 2004 von 18'590 auf 93'096 Millionen Personenkilometer verfünffacht. Besonders stark war das Wachstum in Agglomerationen sowie an deren Rändern.

Gemäss Bericht des Bundesamtes für Statistik1 wird die Wohnbevölkerung in der Schweiz zwischen den Jahren 2000 und 2030 um weitere 13,5% zunehmen. Diese Zunahme wird sich nicht regelmässig über das Land vertei-

1 Szenarien der Bevölkerungsentwicklung der Schweiz von 2005 bis 2050, Bundesamt für Statistik, 2006