Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten
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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699
tem Mass erfüllen. Diese "Funktionsstörungen" bringen unerwünschte Auswirkungen mit sich und beeinträchtigen die Erfüllung der Bundesaufgaben in Bezug auf die Verkehrserschliessung des Landes.
Andererseits haben sich die Bedürfnisse der rasch wachsenden Agglomerationen und der Tourismusregionen der Schweiz stark gewandelt. Beide erwarten rasche und komfortable Verbindungen untereinander sowie mit den Metropolitanräumen des benachbarten Auslandes. Das bestehende Nationalstrassennetz erfüllt diese Bedürfnisse weitestgehend. Es gibt jedoch wichtige, überregionale Verbindungen, deren Betrieb, Unterhalt und Ausbau heute der Verantwortung der Kantone obliegt. Auch die Anbindung einiger Regionen und mittelstädtischer Agglomerationen unseres Landes ans Nationalstrassennetz ist nicht in ausreichendem Mass sichergestellt. Schliesslich gewinnen mit zunehmender Be- und Überlastung des Nationalstrassennetzes Fragen der Netzredundanz - also alternative Routen - für den Bund an Bedeutung.
Aus diesen Gründen hat der Bundesrat die Aufgaben des künftigen Nationalstrassennetzes im Rahmen des Sachplans Verkehr einer umfassenden Überprüfung unterzogen und Vorschläge für die Anpassung des Nationalstrassennetzes erarbeitet. Die rechtsverbindliche Verankerung dieser Anpassungen im Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz ist Gegenstand der vorliegenden Vorlage.
1.1.5 Inhaltliche Vorgaben aus dem Sachplan Verkehr
Der Sachplan Verkehr stellt eine wesentliche Grundlage der nationalen Verkehrspolitik dar. Im Sachplan Verkehr legt der Bundesrat Ziele, Grundsätze und Prioritäten für die Verkehrsinfrastrukturen fest. Der Sachplan Verkehr orientiert sich an den Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung und stellt die Koordination der Verkehrsträger bezogenen Massnahmen untereinander sowie mit der Raumentwicklung und den Anforderungen an die Umwelt sicher. Die Erarbeitung des Sachplans Verkehr, Teil Programm, erfolgte durch das UVEK in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und abgestimmt auf deren Richtpläne.
Der Bundesrat hat im Sachplan Verkehr - unter anderem - zwei Arten von Strasseninfrastrukturnetzen definiert: Das Nationalstrassennetz als Netz von nationaler Bedeutung (Grundnetz) und das Hauptstrassennetz im Sinne eines Ergänzungsnetzes. Die beiden Netze unterscheiden sich in ihrer verkehrlichen Funktion und in Bezug auf die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen betreffend Unterhalt, Betrieb, Weiterentwicklung und Finanzierung.
Das Nationalstrassennetz ist nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) vollständig in der Kompetenz des Bundes übergegangen und ist durch diesen zu betreiben, zu unterhalten, auszubauen und zu finanzieren. Das Ergänzungsnetz, welches im Wesentlichen dem heutigen schweizerischen Hauptstrassennetz entspricht, liegt in der alleinigen Kompetenz der Kantone. Ihm kommt auch zukünftig eine wichtige Bedeutung für den Bund zu. Deshalb beteiligt sich der Bund in Form von Globalbeiträgen an den Aufwendungen der Kantone für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Ergänzungsnetzes.
1.1.6 Funktionale Kriterien für ein kohärentes Infrastrukturnetz von nationaler Bedeutung
Gestützt auf die verkehrs-, regional- und raumordnungspolitischen Ziele des Bundes hat der Bundesrat im Sachplan Verkehr "funktionale Kriterien" festgelegt. Diese Kriterien definieren die Anforderungen, die das künftige Nationalstrassennetz und das Ergänzungsnetz zu erfüllen haben. Das Ziel war einerseits herauszufinden, ob die aktuelle Zuständigkeit von Bund und Kantonen für die überregionalen Verkehrsverbindungen die heutigen und künftigen Anforderungen erfüllen kann. Andererseits war der Bundesrat bestrebt, einheitliche Kriterien für eine umfassende Überprüfung des Netzbeschlusses aus dem Jahre 1960 festzulegen.