Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten
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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699
Verbindungen und Linienführungen, welche im Sachplan Verkehr noch offen geblieben sind. Die damit verbundene Anpassung des Netzbeschlusses ist Gegenstand der vorliegenden Vorlage. Die Vorlage beschränkt sich auf die Neuregelung der Zuständigkeit an bestehenden Strassen. Sie trifft weder Festlegungen zu allenfalls erforderlichen Ausbauten auf den übertragenen Strassen, noch umfasst sie die Aufnahme neuer Netzelemente ins Nationalstrassennetz.
- In einem zweiten Schritt unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zusammen mit den Programmbotschaften
zum Agglomerationsverkehr und zur Beseitigung der Engpässe auf den bestehenden Nationalstrassen die Netzfestlegungen in den grossen Agglomerationen Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich. Bei diesen Festlegungen handelt es sich schwergewichtig um die Ergänzung des Netzbeschlusses mit neuen Netzelementen, welche zur Beseitigung von Engpässen auf den bestehenden Nationalstrassen erforderlich sind.
Mit diesem zweistufigen Vorgehen schafft der Bundesrat ausserhalb der grossen Agglomerationen ohne weiteren Verzug die dringend erforderliche Rechtssicherheit für die Weiterbearbeitung verschiedener, dringender Ausbauvorhaben auf den Strassen, welche in die Kompetenz des Bundes überführt werden sollen. Gleichzeitig bleibt durch das Zurückstellen der Anpassungen des Netzbeschlusses in den grossen Agglomerationen die erforderliche Abstimmung mit den Beschlüssen des Parlamentes über die Agglomerationsprogramme und die Massnahmen zur Beseitigung der Engpässe auf dem bestehenden Nationalstrassennetz gewährleistet.
Anpassungen ausserhalb Anpassung der grossen Agglomera- Parlament Netzbeschluss tionen
Programm Netzergänzungen in grossen Agglomerationen Engpass- Ausbau bestehende Nationalstrassen gemäss Parlament beseitigung Infrastrukturfondsgesetz (IFG)
Programm Bundesbeiträge an Projekte in Agglomerationen Agglomerations- Parlament gemäss Infrastrukturfondsgesetz (IFG) verkehr
31.12.2009
Abbildung 1: Zeitliche Abhängigkeit der Vorlagen "Anpassung Netzbeschluss", "Programm Engpassbeseitigung" und "Programm Agglomerationsverkehr". Die vorliegende Vorlage "Anpassung Netzbeschluss" umfasst die Anpassungen des Nationalstrassennetzes ausserhalb der Kernagglomerationen Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich. Allfällige Netzergänzungen in diesen Agglomerationen dienen der Beseitigung von Engpässen und werden deshalb - zeitlich verzögert - im Rahmen des "Programms Engpassbeseitigung" und in Abstimmung mit dem "Programm Agglomerationsverkehr" festgelegt.