Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/84: Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 58 Seiten

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Anpassung Netzbeschluss Nationalstrassen / G242-0699

len, sondern sich auf einige Regionen konzentrieren. Als Folge davon sind weitere Zusatzbelastungen der Verkehrsinfrastrukturen zu erwarten. So gehen denn auch alle Prognosen und Szenarien von einem weiteren Verkehrswachstum aus. Das UVEK rechnet zwischen 2000 und 2030 mit einer Zunahme der Verkehrsleistungen des motorisierten Individualverkehrs um 15- 29%2. Am stärksten wird der Verkehr auf dem Hochleistungsstrassennetz zunehmen.

1.1.3 Bund engagiert sich heute bei rund 6% des gesamten Strassennetzes

Bewältigt wird der Landverkehr auf einer Infrastruktur mit einer Gesamtlänge von rund 80'515 Kilometern. Davon entfallen rund 6% auf Schienenstrecken, rund 2% auf Nationalstrassen, rund 3.5% auf Hauptstrassen und rund 89% auf andere Strassen. Das Nationalstrassennetz umfasst 1'892,5 Kilometer, wovon rund 135 Kilometer bis 2018 noch zu realisieren sein werden. Weitere rund 18'100 Kilometer entfallen auf Kantonsstrassen. Davon sind 2'262 Kilometer Bestandteil des schweizerischen Hauptstrassennetzes. Rund 55'500 Kilometer sind Gemeindestrassen. Das Schienennetz umfasst 5'023.75 Kilometer. Für das Schienennetz der Schweizerischen Bundesbahnen - also etwa 60% des gesamten Schienennetzes - ist der Bund heute alleine verantwortlich. Für fast das gesamte verbleibende Schienennetz sind Bund und Kantone gemeinsam zuständig. Bei den Strassen beschränkt sich das Engagement des Bundes auf die National- und die schweizerischen Hauptstrassen, was knapp 6% des gesamten Strassennetzes entspricht.

Um mit den oben erwähnten Entwicklungen Schritt halten zu können, braucht es weitere Anpassungen an der Verkehrsinfrastruktur. Bund und Räte kommen diesen Anforderungen ausbauseitig auf verschiedenen Ebenen nach: mit der finanziellen Unterstützung an den Agglomerationsprogrammen, der Engpassbeseitigung auf den bestehenden Nationalstrassen (siehe Kapital 1.1.8) sowie mit der Vorlage zur zukünftigen Entwicklung der Bahngrossprojekte.

Neben den diversen Ausbaumassnahmen braucht es aber auch Anpassungen an den Zuständigkeiten für die einzelnen Infrastrukturnetze. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen entspricht nicht mehr in allen Belangen den heutigen und künftigen Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer. Strassenseitig muss der Bund seine Verantwortung intensiver wahrnehmen in Bezug auf die Verknüpfung mit den ausländischen Strassennetzen, die Stärkung des Städtenetzes sowie eine verbesserte Anbindung periphererer Regionen der Schweiz.

1.1.4 Grundsätzliche Überprüfung des Netzbeschlusses nötig

Der Netzbeschluss hat seit fast 50 Jahren Bestand. Seit einiger Zeit häufen sich allerdings die Diskussionen um die Aufnahme von neuen Netzteilen ins Nationalstrassennetz. Eine zunehmende Anzahl parlamentarischer Vorstösse, welche Ergänzungen des Nationalstrassennetzes verlangen, dokumentiert diesen Tatbestand. Diese Vorstösse veranlassten den Bund, die ursprüngliche Funktion "seines" Strassennetzes grundsätzlich zu hinterfragen und an die heutigen und künftigen Bedürfnisse anzupassen. Die Beweggründe dafür haben im Wesentlichen zwei Ursprünge:

Einerseits wird es für die Kantone und Gemeinden zunehmend schwierig, die erforderlichen Entlastungsstrassen und Ausbauten auf ihrem Strassennetz zu finanzieren. Die Auswirkungen dieser Einschränkungen sind vielschichtig: Zum einen ist die Verträglichkeit dieser Strassen mit den Anliegen der Siedlungsgebiete und der angrenzenden Lebensräume zunehmend beeinträchtigt. Zum anderen entsprechen die Ausbau- und Unterhaltsstandards wichtiger Strassen nicht mehr in allen Belangen den heutigen und künftigen Anforderungen des motorisierten Individualverkehrs. Als Folge davon können einzelne Strecken ihre Funktionen nicht mehr in gewünsch-

2 Perspektiven im Personenverkehr bis 2030, Bundesamt für Raumentwicklung, 2006