Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

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Übersicht

Mit dieser Vernehmlassungsvorlage legt der Bundesrat den interessierten Kreisen den zweiten Schritt der Bahnreform 2 vor. Die Vorlage zur Bahnreform 2 wurde 2005 vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Vorlage in einzelne Tranchen aufzuteilen und erneut vorzulegen. Diese Vorlage

behandelt den diskriminierungsfreien Netzzugang, die Interoperabilität der Eisenbahnen, die Ausschreibung im Busbereich und die Finanzierung der Vorhal-

tekosten der Wehrdienste.

Bahnreform in der Schweiz als laufender Prozess

Die Bahnreform ist in der Schweiz ein seit den 90-er Jahren laufender Prozess. Der Bundesrat folgt bei diesen Reformen Aufträgen des Parlamentes. Die Bahnreform 2 wurde 2005 vom Parlament zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Vorlage in kleineren Tranchen nochmals aufzubereiten.

Die erste Tranche beinhaltete die Revision der öV-Erlasse und die Transportpolizei. Mit dieser Vorlage wird die zweite dieser Tranchen vorgelegt. Sie hat die Interoperabilität, den Netzzugang und die Finanzierung der Wehrdienste zum Inhalt. Sie folgt zudem einem Auftrag der Verkehrskommission des Nationalrates, indem sie die Ausschreibung im Busbereich behandelt.

Noch ausstehende Tranchen beinhalten die Finanzierung des schweizerischen Schienennetzes und die Pensionskassen.

Europäische Entwicklung schreitet mit ihren Bahnreformen voran

Die Europäische Gemeinschaft (EG) ist seit dem Abschluss des Landverkehrsabkommen (1999) mit ihren Reformen im Schienenverkehr vorangeschritten. Während sich in der Schweiz die Rechtslage im Schienenverkehr seit dem Abschluss des Landesverkehrsabkommens nicht grundsätzlich geändert hat, beschloss die EG bereits drei grössere Reformschritte, so genannte Eisenbahnpakete. Im Rahmen des „Gemischten Landverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz“ (im Landverkehrsabkommen für den Austausch zwischen der Schweiz und der EG vorgesehen) hat die Schweiz 2002 in Aussicht gestellt, die ersten beiden Eisenbahnpakete in die schweizerische Gesetzeslandschaft zu übernehmen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in den Bereichen Interoperabilität und Netzzugang in dieser Vorlage soll diese Zusicherung umgesetzt werden.

Mit diskriminierungsfreiem Netzzugang und Interoperabilität das Bahnsystem stärken und effizienter gestalten

Mit der Bahnreform 1 hat die Schweiz den diskriminierungsfreien Netzzugang eingeführt. Um die Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit zu verbessern, ist eine institutionelle Trennung von Transportunternehmen und der Trassenvergabestelle nötig. Die Trassenvergabestelle garantiert die unabhängige und diskriminierungsfreie Fahrplanerstellung, Trassenvergabe und Trassenpreisfestlegung. Darum muss sie einen hohen Grad an Eigenständigkeit aufweisen, der nur als unabhängi-