Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
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ge, staatliche Anstalt gewährleistet ist. Damit erreicht die Trassenvergabestelle sowohl für nationale als auch internationale Transportunternehmen die nötige Glaubwürdigkeit.
Die Anpassungen an die europäischen Interoperabilitätsrichtlinien sollen ein europaweit technisch einheitliches Eisenbahnsystem gewährleisten. Damit wird der freie und sichere Verkehr durch den ganzen Kontinent verbessert. Mit der Interoperabilität entstehen einheitliche, leistungsfähige Bahnstrecken ohne unnötige Unterbrüche an den Grenzen. Sie erleichtert den Warenaustausch mit der EG. Sie ist auch eine Voraussetzung, um die Attraktivität der Schiene im Nord-Süd-Verkehr zu fördern und trägt damit zur Verlagerung von Gütern auf die Schiene bei.
Mit diesen beiden Teilen der Vorlage werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die ersten beiden Eisenbahnpakete der EG in den Acquis des Landverkehrsabkommens zu übernehmen und die Interoperabilitätsrichtlinien der EG zu erfüllen. Diese von der EG angegangene Marktöffnung entspricht den Bahnreformen der Schweiz. Hier schlagen die EG und die Schweiz ähnliche Richtungen ein. Erste Ergebnisse der Marktöffnung in der Schweiz zeigen, dass das Bahnsystem insgesamt effizienter und damit mit der Strasse konkurrenzfähiger wurde. Mit der Übernahme der Eisenbahnpakete und der Interoperabilitätsrichtlinien der EG stärkt die Schweiz den grenzüberschreitenden Schienenverkehr, die Verlagerung und die internationale Handlungsfähigkeit von schweizerischen Bahnunternehmen.
Für Ausschreibungen im Busbereich die Rechtssicherheit erhöhen
Mit Revision des Eisenbahngesetzes (1996) wurde auch die Möglichkeit von Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr geschaffen. Seither wurde das Instrument unterschiedlich genutzt: Im Busbereich wurden über 30 erfolgreiche Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Insgesamt konnte damit die Effizienz der eingesetzten Mittel gesteigert werden. Im Bahnbereich hingegen kam es nur zu einer einzigen Ausschreibung, die mit grossen Schwierigkeiten verbunden war.
Die Rechtsgrundlage für diese Ausschreibungen ist bis heute schwach. Ausschreibungen sind nur auf Verordnungsstufe minimal geregelt. Dies soll hier geändert werden. Die gut funktionierenden Ausschreibungen im Busbereich werden auf Gesetzesstufe geregelt. Die vielfältigen Erfahrungen der letzten Jahre fliessen in die neuen Regelungen ein. Auch im Schienenpersonenverkehr kann ausgeschrieben werden. Jedoch wird auf eine weitere Ausführung verzichtet, da der Auftrag der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen dies klar verlangt. Insgesamt wird die Rechtssicherheit bei Ausschreibungen gestärkt.
Finanzierung der Vorhaltekosten der Wehrdienste klar regeln
Die Einsätze im Bahnbereich von Rettungsdiensten und Feuerwehren von Gemeinden und Kantonen werden schon heute von den Infrastrukturbetreiberinnen bezahlt. Neu werden die Infrastrukturbetreiberinnen auch einen Beitrag leisten an die Vorhaltekosten der kantonalen Wehrdienste (Investitions- und Betriebskosten). Dazu werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen.