Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
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um abhängig von den Risiken und der Länge des von ihnen zu betreuenden Streckennetzes. Die Finanzierung soll mit Hilfe der Infrastrukturabgeltung erfolgen.
4.1.2 Personelle Auswirkungen
Trassevergabestelle, 4000 Stellenprozente, selbsttragend
Erste Einschätzungen im Bezug auf die neue Trassevergabestelle ergeben einen Personalbestand von ca. 40 Mitarbeitern (4000 Stellenprozente). Auf den Bund hat dies allerdings keine Auswirkungen, da die Trassevergabestelle ihre Aufwendungen vollumfänglich selbst durch Gebühren deckt.
Mögliche staatliche Konformitätsbewertungsstelle, 900 Stellenprozente, selbst-
tragend
Eine staatliche Konformitätsbewertungsstelle würde mindestens 900 weitere Stellenprozente erfordern. Pro Teilsystem inkl. dessen Interoperabilitätskomponenten 100 Stellenprozente (total 700). Plus Führung/Internationale Zusammenarbeit/Sekretariat: 200 Stellenprozente. Diese Konformitätsbewertungsstelle wäre aber selbsttragend.
Eine staatliche Konformitätsbewertungsstelle ist jedoch nicht zwingend erforderlich, da die Konformitätsbewertung auch von staatlichen und privaten Konformitätsbewertungsstellen im In- und Ausland durchgeführt werden kann.
Zusätzliche Betriebsbewilligungen, 400 Stellenprozente, über Gebühren finan-
ziert
Das BAV wird verpflichtet, in deutlich grösserem Umfang als bisher Betriebsbewilligungen zu erteilen. Heute entscheidet das BAV im Rahmen der Erteilung der Plangenehmigung von Fall zu Fall, ob eine Betriebsbewilligung erforderlich ist. Die Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinie wird zukünftig eine Betriebsbewilligung für jedes Teilsystem der Infrastruktur obligatorisch machen. Es wird jährlich zusätzlich mit mindestens 400 zusätzlichen Bewilligungsverfahren gerechnet, was zu einem Stellenmehrbedarf von mindestens 400 Stellenprozenten führt. Dabei entfallen 200 Stellenprozente auf die Führung dieser Bewilligungsverfahren und 200 Stellenprozente auf sicherheitstechnische Fachfragen. Diese Kosten können über Gebühreneinnahmen finanziert werden.
Zulassung von Sicherheitsmanagementsystemen, 400 Stellenprozente, über Gebühren finanziert
Das BAV muss neu die Sicherheitsmanagementsysteme aller überregional tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen zulassen. Heute benötigen nur Netzzugänger ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS), welches keiner behördlichen Zulassung bedarf. Es sind neu zudem Sicherheitsgenehmigungen für die Infrastrukturbetreiberinnen auszustellen, welche gebührenpflichtig sind. Insgesamt erfordert dies zusätzlich 400 Stellenprozente. Dabei entfallen 200 Stellenprozente auf die Erteilung der