Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

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4 Auswirkungen

4.1 Auf den Bund

4.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Trassevergabestelle: unabhängige Anstalt des Bundes benötigt einmalig Aktienkapital von Fr. 100'000.-

Durch die Übernahme der Trasse Schweiz AG entsteht die allenfalls die Verpflichtung, die heutigen Eigner SBB, BLS, SOB und VöV im Umfang ihres Anteils am Aktienkapital von insgesamt Fr. 100'000.- zu entschädigen.

Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinien: keine wesentlichen Mehrkosten

Die auf Grund der Interoperabilitätsrichtlinie erforderlichen technischen Neuerungen erfolgt bei bestehenden Eisenbahnanlagen und Fahrzeugen schrittweise. Daher ist unter der Annahme, dass die neuen technischen Spezifikationen nicht zu einer Verteuerung der spezifizierten Produkte führen, mit keinen wesentlichen Mehrkosten zu rechnen. Die Finanzierung erfolgt über die bestehenden Instrumente (u.a. Leistungsvereinbarung, FinöV-Fonds) und wird sich auf der Infrastrukturseite im Rahmen von grösseren Umbau- und Erneuerungsmassnahmen über Jahrzehnte erstrecken.

Europäische Eisenbahnagentur (ERA): voraussichtlicher jährlicher Finanzbeitrag von Fr. 500'000.-

Die aktive Mitarbeit bei der ERA liegt im Interesse unseres Landes. Gemäss Artikel 36 der Agenturverordnung werden mit Drittstaaten, die sich an der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) beteiligen, Vereinbarungen geschlossen, die unter anderem Bestimmungen über Finanzbeiträge und Personal enthalten. Bis heute wurden keine Verhandlungen über eine Beteiligung der Schweiz geführt. Die Höhe der Finanzbeiträge ist deshalb noch nicht bekannt, aber es kann mit einem Betrag von einer halben Million Franken jährlich gerechnet werden.

Ausschreibungen im regionalen Personenverkehr : Keine finanziellen Auswir-

kungen auf den Bund

Die Regelung des Ausschreibungsverfahrens hat bezüglich der benötigten Abgeltungsmittel zur Begleichung der ungedeckten Kosten des regionalen Personenverkehrs keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund. Die durch eine Zielvereinbarung oder durch eine Ausschreibung eingesparten finanziellen Mittel werden zur Aufrechterhaltung und punktuellen Verbesserung des bestehenden Angebotes des regionalen Personenverkehrs benötigt.

Finanzierung der Wehrdienste: jährliche Kosten beim Bund von rund 3 Mio. Franken, löst jedoch langjährigen Streitpunkt

Sämtliche EIU in der Schweiz müssen sich für ein Netz von ca. 5'200 km mit einem jährlichen Beitrag von insgesamt 3 Mio. Franken an den Vorhaltekosten der Kantone beteiligen. Die Kosten pro EIU reichen (abgestuft nach Streckenlänge und Risiko) von wenigen hundert Franken pro Jahr bis ca. 2.2 Mio. Franken. Die Kantone erhalten damit Beiträge zwischen ca. 3'000 und 500'000 Franken pro Jahr - wieder-