Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 87Fedlex · Erläuternder Bericht

Bundesgesetz über den zweiten Schritt der Bahnreform 2

Entwurf

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …41,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 200242

Art. 3 Bst. e

Das Gesetz gilt für:

e. grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen Privater, der Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur- oder Personenbeförderungskonzession benötigen (konzessionierte Unternehmen), und des Gemeinwesens;

Art. 7 Abs. 2

2Wer im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 benachteiligt wird, kann im Falle einer Einrichtung oder eines Fahrzeuges des öffentlichen Verkehrs im Sinne von Artikel 3 Buchstabe b bei der zuständigen Behörde verlangen, dass das konzessionierte Unternehmen die Benachteiligung beseitigt oder unterlässt.

Art. 8 Abs. 1

1Wer durch ein konzessioniertes Unternehmen oder das Gemeinwesen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 benachteiligt wird, kann beim Gericht oder bei der Verwaltungsbehörde verlangen, dass der Anbieter der Dienstleistung die Benachteiligung beseitigt oder unterlässt.

41 BBl …

42 SR 151.3