Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 11 Seiten
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2 Zum Anhörungsverfahren
Die Anhörung zur zweiten Änderung der ChemRRV wurde am 10. Dezember 2008 eröffnet. 115 Adressaten waren eingeladen, sich zur Revision bis zum 15. März 2009 zu äussern. Es gingen 64 Stellungnahmen ein. Sie stammen von 26 Kantonen, zwei Dachorganisation (Schweizerischer Gewerbeverband sgv und Bauernverband SBV) sowie von 35 Organisationen, darunter der Chemie Pharma Schweiz (SGCI). Die BPUK als interkantonale Institution auf Regierungsebene verweist auf die kantonalen Eingaben. Von nicht direkt Konsultierten gingen neun Stellungnahmen ein.
Für die im Nachgang zur vierten Vertragsparteienkonferenz (COP4) zum Stockholm Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) nötigen Anpassungen der ChemRRV wurde Ende Oktober 2009 eine separate Anhörung bei 14 Wirtschafts- und Fachorganisationen, der BPUK, der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutz-Amtsstellen (KVU), dem Verband der Kantonschemiker und der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) durchgeführt. Die Anhörungsfrist lief bis zum 1. Dezember 2009. Neben den Stellungnahmen der genannten Organisationen der Behörden gingen Stellungnahmen von vier Branchenverbänden sowie zwei Stellungnahmen nicht direkt Konsultierter ein. Die BPUK verweist auf die Stellungnahme der KVU.
Bezüglich der Zulässigkeit des Umgangs mit teerhaltigem Ausbauasphalt wurden in der Vorlage vom 10. Dezember 2008 zwei Varianten zur Diskussion gestellt. Die Meinungen dazu waren geteilt. Unter Beteiligung dreier Bundesämter wurde in der Folge ein Lösungsvorschlag erarbeitet, der den Betroffenen am 15. September 2009 in einer durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) durchgeführten Nachkonsultation vorgestellt wurde. Die kantonalen Tiefbauämter, Arbeitsinspektorate und Umweltämter sowie die betroffenen Branchenverbände wurden gebeten, allfällige Änderungsvorschläge bis Mitte Oktober mitzuteilen. Es gingen Stellungnahmen von 23 kantonalen Stellen sowie neun Organisationen und Branchenverbänden, darunter zwei nicht direkt Konsultierten, ein.
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
Das Ergebnis der Vernehmlassung zur zweiten Revision der ChemRRV ist insgesamt positiv. Die im Nachgang zu POP COP4 nötigen Änderungen der ChemRRV sowie die Anpassungen an das EG-Recht werden von Kantonen und Organisationen grundsätzlich begrüsst. Auch die anderen Änderungen sowie redaktionellen Präzisierungen bestehenden Rechts werden überwiegend begrüsst. Zu einigen Regelungen werden sowohl von Kantonen wie Organisationen Modifikationen beantragt. Der Lösungsvorschlag vom 15. September 2009 betreffend Umgang mit teerhaltigem Ausbauasphalt fand zunächst bei den Kantonen deutlich mehr Zustimmung als die eine oder ande-
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re Variante der Vorlage vom 10. Dezember 2008 . Anträge ausserhalb der Revisionsvorlage betrafen insbesondere den Vollzug der Ausserbetriebnahme von grösseren Kondensatoren mit polychlorierten Biphenylen (PCB). Die Übergangsfristen für deren Nutzung sind noch im Geltungsbereich der ehemaligen Stoffverordnung im Jahr 1998 abgelaufen. Offenbar sind solche Geräte immer noch in Betrieb.
Umsetzung der POP COP4 Beschlüsse
Gemäss SGCI und der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem) sei die Verwendung der Flammschutzmittel Pentabromdiphenylether und Octabromdiphenylether in der EU in neuen Bauteilen für den Ersatz schadhafter Bauteile mit diesen Stoffen in alten Elektro- und Elektronikgeräten noch erlaubt. Sie beantragen, dass die Übergangsbestimmungen im Anhang über Stoffe mit flammhemmender Wirkung vorläufig beibehalten werden und erst dann aufzuheben
1 Nachdem sich jedoch anfangs 2010 einige Kantone teilweise oder vollständig von Kompromissen distanzierten, die sie in den offiziellen Stellungnahmen eingegangen sind, wurde das Thema Ausbauasphalt aus der Vorlage ausgegliedert.