Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 11 Seiten

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seien, wenn eine entsprechende Änderung der EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte (Richtlinie 2002/95/EG) beschlossen sei. Demgegenüber begrüssen der Verband der Kantonschemiker (VKCS), der Zusammenschluss der Vertreter der Kantonalen Fachstellen für Chemikalien (chemsuisse) sowie ein Kanton und Greenpeace die Streichung der Übergangsbestimmungen. Letztere fordert, dass weitere problematische Schadstoffe wie Phtalsäureester oder Beryllium in Elektro- und Elektronikgeräten verboten werden sollen. Zudem seien Grenzwerte für polybromierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane, die bei Entsorgungsprozessen flammschutzmittelhaltiger Kunststoffe gebildet werden können, notwendig.

Unbestritten sind die vorgesehenen Herstellungsverbote für Pentachlorbenzol und Perfluoroctansulfonate (PFOS). Einverstanden mit den neu eingeführten Meldepflichten für PFOS sind die Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS), die SGCI und CARBURA – die Organisation der Importeure flüssiger Treib- und Brennstoffe zum Zweck der Pflichtlagerhaltung. Zwar seien die Meldungen mit einem administrativen Mehraufwand verbunden, jedoch im Hinblick auf die Meldepflichten im Rahmen der Stockholm-Konvention notwendig. VKCS, chemsuisse und ein Kanton regen an, nicht die Verwender, sondern Inverkehrbringer PFOS-haltiger Produkte in die Pflicht zu nehmen.

Anpassungen an das EG-Recht

Im Rahmen der Anhörung zu POP COP4 trug die Vorlage bei den Regelungen über Perfluoroctansulfonate (PFOS) bereits dem Ergebnis der Anhörung vom 10. Dezember 2008 Rechnung. Letztere hat ergeben, dass zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Ausnahmebestimmungen eine Ausnahme für die Verwendung in Medizinprodukten notwendig ist. Zwar würde an der Entwicklung von Alternativen zu PFOS bereits geforscht, es brauche jedoch noch einige Jahre, ehe eine Lösung bis zur Marktreife entwickelt sei. Zudem wurden längere Übergangsfristen für die Verwendung einsatzbereiter Feuerlöschschaumkonzentrate in Installationen zum Schutz von Anlagen gefordert. Es wurde argumentiert, dass der vorzeitige Ersatz von Feuerlöschschaumkonzentraten hohe Kosten verursache und viele Konzentrate aufgrund ihrer beschränkten Haltbarkeitsdauer gar nie zum Einsatz kämen. In der Anhörungsvorlage zu POP COP4 wurden diese Anträge berücksichtigt.

Der Textilverband Schweiz (TVS) und die SGCI begrüssen die nun vorgesehene Ausnahme für Medizinprodukte. Die Erstreckung der Übergangsfrist in Installationen zum Schutz von Anlagen wird von der SGCI und der Carbura begrüsst. Letztere beantragt, dass die Frist um weitere zwei Jahre bis zum Jahr 2020 zu verlängern sei. Die Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) ist mit den Übergangsfristen für die Verwendung PFOS-haltiger Schäume durch die Feuerwehren zur Bekämpfung von Bränden in Ernstfällen einverstanden. Auch die kurze Übergangsfrist für das Inkrafttreten des Verbots für die Verwendung PFOS-haltiger Schäume zu Übungszwecken könne akzeptiert werden. KVU, VKCS, chemsuisse und ein Kanton beantragen, dass auf Übergangsbestimmungen für das Verbot des Inverkehrbringens von PFOS zu verzichten sei. Sie erinnern daran, dass die Bestimmungen über PFOS in der EU bereits seit Juni 2008 angewendet würden. Greenpeace fordert, dass die Übergangsfristen für Löschschäume wie in der EU Ende 2011 ablaufen.

Elf Kantone und die chemsuisse stellten bereits im Rahmen der Anhörung im Dezember 2008 den Antrag, dass aus Gründen der Rechtssicherheit im Anhang über Löschmittel auf die Existenz und Gültigkeit der Bestimmungen im Anhang über PFOS hingewiesen werden solle.

Die Aufhebung der Ausnahme für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung lindanhaltiger Arzneimittel wird von den sich äussernden Kantonen, der chemsuisse und vom Apothekerverband (pharmaSuisse) begrüsst. Ebenso begrüsst wird die Klarstellung des Verbots für das Inverkehrbringen von Fieberthermometern, die Quecksilber enthalten. PharmaSuisse hält fest, dass in Apotheken noch kalibrierte Quecksilber-Thermometer benötigt würden und dass deren Erwerb möglich sein müsse. Sie gehe davon aus, dass dafür die Ausnahmeregelung für Laboratoriumsgeräte zum Zuge komme.

Das Verbot von NiCd-Batterien wird von den Stellung nehmenden Kantonen und Organisationen begrüsst. Die SBB beantragen die Aufnahme einer Ausnahmeregelung, wonach der Ersatz von NiCd-Akkus für heute im Rangierdienst noch verwendete, alte Funkgeräte möglich sein solle. Nach