Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 11 Seiten

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Von zwölf Stellung nehmenden Kantonen lehnt ein Kanton die Lockerung des Verwendungsverbots für Chloroform ab. Die anderen Kantone und die chemsuisse beantragen, dass allfällige Ausnahmebewilligungen zu befristen seien. Auch sei ein Datum festzulegen, bis zu dem Ausnahmegesuche eingereicht werden können.

Keine Einwände werden bei den Präzisierungen zur Deklaration von Konservierungsmitteln in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie zur Bereithaltung des Datenblatts über Inhaltsstoffe für diese Detergenzien vorgebracht.

Hinsichtlich der neu eingeführten Frist, bis zu der früher legal erworbenes, teerölhaltiges Holz einer Verwendung zugeführt werden muss, hat der Bauernverband (SBV) keine Einwände. Die meisten Kantone sind mit der Änderung einverstanden, beantragen jedoch eine kürzere Frist.

Die Zusammenfassung der Schwermetallbestimmungen für Fahrzeuge sowie Elektro- und Elektronikgeräte wird von allen sich äussernden Stellen begrüsst. Einige Kantone und die chemsuisse halten fest, dass für weitere Schwermetallregelungen Präzisierungsbedarf hinsichtlich des Vorrangs bestehe, so bei Kunststoffen, wenn sie als Verpackungen verwendet würden.

Anträge ausserhalb der Revisionsvorlage

Bis Ende August des Jahres 1998 hätten PCB-haltige Kondensatoren mit einer Gesamtmasse von mehr als 1 kg und Transformatoren ausser Betrieb genommen werden müssen. Neun Kantone und die chemsuisse beantragen eine Regelung, wonach die in der Niederspannungs-Installationsverordnung (SR 734.27) bezeichneten Kontrollorgane zu beauftragen seien, im Rahmen ihrer Vollzugsaufgaben zusätzlich zu überprüfen, ob das Verwendungsverbot für PCB-haltige Geräte eingehalten werde. Untersuchungen in mehreren Kantonen hätten gezeigt, dass noch viele PCBhaltige Kondensatoren in Blindstromkompensationsanlagen vorhanden seien. Durch die genannten Kontrollorgane könne eine systematische und vollständige Überprüfung der Anlagen kostengünstiger und effizienter als durch die für den Vollzug der ChemRRV zuständigen kantonalen Fachstellen vorgenommen werden. Werde das Verwendungsverbot übertreten, seien die kantonalen Fachstellen zu informieren.

Weitere Anträge ausserhalb der Revisionsvorlage betreffen Quecksilber und Octylphenol bzw. dessen Ethoxylate. Drei Kantone und die chemsuisse beantragen, dass im Einklang mit internationalen Aktivitäten (EU, UNO) ein Exportverbot für metallisches Quecksilber eingeführt werden soll, während die SGCI und der Kosmetik- und Waschmittelverband (SKW) den Antrag stellen, dass die Verbote von Octylphenolethoxylaten im Zuge der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips bereits im Rahmen der vorliegenden Änderung der ChemRRV aufzuheben seien. Schliesslich beantragen zehn Kantone und die chemsuisse, dass das BAFU verpflichtet werden soll, Empfehlungen zum Stand der Technik hinsichtlich der Substitution von in der Luft stabilen Stoffen in Klimaanlagen für Fahrzeuge zu veröffentlichen.

Weitere Bemerkungen

Greenpeace fordert, dass alle in der EU zum Schutze der Gesundheit und der Umwelt veröffentlichten EG-Erlasse zwingend und automatisch in das Schweizer Recht überführt werden. Zehn Kantone und die chemsuisse weisen darauf hin, dass sich der Vollzugs- und damit der Verwaltungsaufwand mit dem Erlass neuer Verbote erhöhe.