Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten
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A9 im Oberwallis sowie der A8 in Ob- und Nidwalden, die neue Axenstrasse (A4), die Umfahrung Biel (A5), die Transjurane (A16), der teilweise Neubau der Prättigauerstrasse (A28) und die Westumfahrung Zürich / Knonaueramt (A4).
Gemäss heutiger Planung wird das im Jahre 1960 beschlossene Nationalstrassennetz ca. im Jahre 2020 fertig gestellt sein.
1.3.2.2 Anpassung des Netzbeschlusses
In seinem Ursprung war der Netzbeschluss insbesondere auf die Bedürfnisse des überregionalen Verkehrs ausgerichtet. Seither haben sich die Anforderungen an die Nationalstrassen stark gewandelt. Heute bilden die Nationalstrassen für die Zentren und Agglomerationen des Landes das eigentliche Rückgrat der strassenseitigen Verkehrserschliessung. Gleichzeitig ist ihre Bedeutung für die Verbindung der Wirtschaftszentren sowie für den nationalen und internationalen Strassenverkehr ungebrochen hoch geblieben.
Heute entspricht der Netzbeschluss nicht mehr in allen Belangen den aktuellen und künftigen Ansprüchen. Zahlreiche parlamentarische Begehren haben unter anderem immer wieder die Aufnahme bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz sowie Ergänzungen des Netzes mit neuen Elementen und Ausbauten auf dem bestehenden Nationalstrassennetz gefordert.
Der Bundesrat hat diese Anliegen umfassend geprüft. Mit der Verabschiedung des Sachplans Verkehr hat er am 26. April 2006 die Kriterien festgelegt, die eine Verkehrsinfrastruktur von nationaler Bedeutung zu erfüllen hat. Gestützt darauf hat der Bundesrat einen Vorschlag für die Anpassung des Netzbeschlusses erarbeitet. Dieser Vorschlag sieht vor, bestehende Strassen mit einer Gesamtlänge von knapp 400 Kilometern ins Nationalstrassenetz aufzunehmen.
Die vorgeschlagenen Aufklassierungen bestehender Strassen sind in der inzwischen durchgeführten Vernehmlassung auf eine breite Akzeptanz gestossen. Auf ebenso breite Ablehnung ist die vorgeschlagene Kompensation der damit verbundenen Mehraufwendungen des Bundes durch die Kürzung der Bundesbeiträge an den strassengebundenen Globalbeiträgen an die Kantone gestossen. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage stellt der Bundesrat zwei Optionen für die Weiterführung der vorgeschlagenen Anpassung des Netzbeschlusses zur Diskussion (Ziffer 1.5.4.2).
Der Vernehmlassungsvorschlag zur Anpassung des Netzbesschlusses hatte zudem offen gelassen, ob in den grossen Agglomerationen Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich zur Beseitigung von Engpässen auf den bestehenden Nationalstrassen Netzergänzungen erforderlich sind. Die Beurteilung solcher Netzergänzungen ist ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Vorlage (Ziffer 1.4.3.3).
1.3.3 Neues Instrument Infrastrukturfonds
Am 28. November 2000 reichten verschiedene Verkehrsverbände die Volksinitiative "Avanti – für sichere und leistungsfähige Autobahnen“ - ein. Ziel der Initiative war es, diverse Engpässe auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz durch bauliche Massnahmen zu beheben. Die Initiative griff nach Ansicht des Bundesrates ein berechtigtes Anliegen auf, war jedoch durch die Beschränkung auf einzelne Nationalstrassenabschnitte nicht umfassend genug. Die eidgenössischen Räte unterbreiteten daher dem Volk einen Gegenvorschlag. Der Gegenvorschlag übernahm die