Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 48 Seiten
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Bericht
1 Allgemeiner Teil
1.1 Vorbemerkungen
Der Ausländer- und Asylbereich ist aufgrund verschiedener Einflussfaktoren sowohl politisch wie auch rechtlich des Öftern von Veränderungen geprägt. Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) und das Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) mussten im Rahmen der Assoziierung an Schengen und Dublin bereits punktuell geändert werden. Das Parlament hat diese Änderungen in seiner Schlussabstimmung vom 13. Juni 2008 angenommen. Da sich die Schweiz grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen- und Dublin-Besitzstands verpflichtet hat, müssen laufend weitere Gesetzesanpassungen geprüft werden. Dabei wird insbesondere die Rückführungsrichtlinie zu Anpassungen im AuG führen. Die Rückführungsrichtlinie wird voraussichtlich noch im Jahr 2008 von der EU verabschiedet werden. Schliesslich ist auch auf die Eidgenössische Volksinitiative vom 4. März 2008 «für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» der Schweizerischen Volkspartei (SVP) hinzuweisen, zu welcher der Bundesrat seine Botschaft bis spätestens August 2009 an das Parlament überweisen muss. Hinzu kommen mehrere parlamentarische Initiativen, die zurzeit verschiedene Bereiche des Ausländerrechts zum Gegenstand haben. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist sich der gegenseitigen Abhängigkeiten dieser Vorlagen bewusst und wird deshalb deren Zusammenhänge und Abhängigkeiten während der weiteren Behandlung im Auge behalten. Es wird laufend sicherzustellen sein, dass bei Änderungen in den einzelnen Vorlagen die Auswirkungen auf die jeweils übrigen Erlasse geprüft und allfällige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden können.
1.2 Grundzüge der Vorlage
1.2.1 Erfahrungen mit dem teilrevidierten AsylG und dem neuen AuG
Der Asylbereich ist ständig neuen Herausforderungen unterworfen. Eine glaubwürdige und wirksame Asylpolitik muss diesen neuen Gegebenheiten laufend Rechnung tragen und die hierzu erforderlichen gesetzlichen Grundlagen bereitstellen. Die letzte Botschaft zur Änderung des AsylG wurde am 4. September 2002 vom Bundesrat verabschiedet. Aufgrund der nachträglich aufgetretenen Schwierigkeiten beim Vollzug der Wegweisung nach Ablehnung eines Asylgesuchs hat der Bundesrat im Rahmen der Ergänzungs- und Änderungsanträge vom 25. August 2004 dem Parlament weitere Vorschläge unterbreitet. Die am 1. Januar 2007 teilweise und am 1. Januar 2008 vollständig in Kraft getretene Teilrevision des AsylG enthält deshalb in erster Linie Verbesserungen im Vollzugsbereich – z. B. im Bereich der Zwangsmassnahmen und der Massnahmen zur Förderung der Abgabe von Reise- und Identitätspapieren – sowie integrative Massnahmen für Personen, die voraussichtlich länger in der Schweiz verbleiben. Mit der Ausdehnung des Sozialhilfestopps auch auf Personen mit einem rechtskräftig abgelehnten Asylentscheid wurde eine weitere Verbesserung des Wegweisungsvollzugs erreicht.