Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 48 Seiten

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Die Erfahrungen mit dem teilrevidierten AsylG und dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen AuG sind durchwegs positiv ausgefallen. So konnte die Anzahl Personen im Vollzugsprozess deutlich gesenkt werden. Befanden sich Ende Oktober 2007 im Asyl- und Ausländerbereich 6989 ausreisepflichtige Personen in der Schweiz, weist die Statistik Ende Oktober 2008 noch 5622 ausreisepflichtige Personen aus. Die Zwangsmassnahmen führten grossmehrheitlich zum Vollzug der angeordneten Wegweisungen. Von Januar bis Ende Juni 2008 konnten 827 Personen (d. h. 84,3 % von den zwischen Januar bis Ende Juni 2008 aus der Haft entlassenen 981 Personen) nach Ende einer Vorbereitungs-, Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft zurückgeführt werden. Der Vollzug konnte auch durch den Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen oder ähnlicher Vereinbarungen verbessert werden. Zum heutigen Zeitpunkt wurden insgesamt 45 solcher Abkommen und Vereinbarungen abgeschlossen, weitere wichtige Abkommen stehen vor dem Abschluss. Auch bei der Abgabe von Reise- und Identitätspapieren zeigt sich eine deutliche Verbesserung. So haben im Jahr 2006 24 % der Asylsuchenden ein Reise- oder Identitätspapier abgegeben. Als Folge der Revision des AsylG waren es im Jahr 2007 32,6 %. Ferner hat die neue Härtefallregelung im Asylbereich (Art. 14 Abs. 2 ff. AsylG) die Probleme vor allem bei Personen, die sich schon länger in der Schweiz aufhalten, entschärft; die Kantone haben dem Bund zahlreiche gut begründete Fälle unterbreitet, so dass im Jahr 2007 rund 800 Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden konnten. Von Januar bis Ende Oktober 2008 sind beim BFM insgesamt 916 neue Gesuche der Kantone um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung eingegangen. Erfahrungsgemäss wird die grosse Mehrheit der kantonalen Gesuche vom BFM positiv beurteilt, und die entsprechenden Aufenthaltsbewilligungen konnten in der Folge erteilt werden.

1.2.2 Gründe für eine erneute Teilrevision

Seit circa drei Jahren zeichnen sich aufgrund der stark gestiegenen Gesuche aus dem Raum Afrika-Subsahara (insbesondere Eritrea, Nigeria und Somalia), dem Nahen Osten (insbesondere Irak) und Sri Lanka sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) neue Probleme im Verfahrensbereich ab. Dies zeigt sich auch in der Statistik: So wurden von Januar bis Oktober 2008 in der Schweiz insgesamt 12 467 Asylgesuche eingereicht. Im Vergleich zur Vorjahresperiode bedeutet dies eine Zunahme von 3362 bzw. 36,9 %. Die Zunahme erfolgte insbesondere im dritten Quartal des Jahres 2008, in welchem 1247 bzw. 39,5 % mehr Asylgesuche eingereicht wurden, als im zweiten Jahresquartal von April bis Juni 2008. Dieser Anstieg zeigt sich vor allem bei Asylgesuchen von Personen aus Eritrea. Im Jahr 2005 stellten 159 Personen aus Eritrea ein Asylgesuch in der Schweiz, im Jahr 2006 waren es bereits 1201 und im Jahr 2007 insgesamt 1662. Eritrea ist auch im Jahr 2008 das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden in der Schweiz. Diese Zunahme ist zumindest teilweise auf die Veröffentlichung eines Urteils des BVGer im Jahr 20061 zurückzuführen, wonach in Eritrea die Bestrafung von Dienstverweigerung und Desertion unverhältnismässig streng und deshalb als politisch motiviert einzustufen sei. Den Betroffenen sei deshalb Asyl zu gewähren.

1 Urteil der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) vom 20. Dezember 2005 (EMARK 2006 3/29)