Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 58 Seiten
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ist, wie der Flüchtlingsstatus. Der Vorschlag wird zu keiner Verminderung der Attraktivität der Schweiz führen (sinngemäss DJS, SKF).
GPS, DJS, EFS, FIZ, sans-papiers, SKF: Kritisieren, dass der Bundesrat zwecks Attraktivitätsminderung der Schweiz das Risiko in Kauf nimmt, im Zweifelsfalle den Flüchtlingsbegriff der FK zu missachten und damit die FK zu verletzen (sinngemäss auch Binational, KID, SAH). Zudem sei die im erläuternden Bericht vorgebrachte Begründung, wonach die Schweiz auch für Wehrdienstverweigerer aus anderen Staaten attraktiv werde, nicht haltbar. SP, AInt, Caritas, SFH, SVF: Die vorgeschlagene Änderung ist trotz der Ausführungen im erläuternden Bericht missverständlich und geeignet, den Flüchtlingsbegriff der FK einzuschränken (so auch JU, NE, SZ, GPS, DJS, EFS, FIZ, HEKS, IGFM, migratio, sans-
papiers, SKF, SVF, UNHCR).
Die Änderung ist nicht notwendig, da es unbestritten ist, dass der Flüchtlingsstatus nicht gewährt wird, wenn die Betroffenen nur Wehrdienstverweigerung geltend machen und dies nicht mit einem asylrelevanten Verfolgungsmotiv in Verbindung gebracht werden kann (sinngemäss auch SZ, GPS, DJS, EFS, EKM, FIZ, Friedensbrugg, FSA, HEKS, IGFM, sans-
papiers, sek, SGB, SKF, SRK, TS).
Die vorgeschlagene Änderung ist in erster Linie eine politisch motivierte Reaktion auf die Zunahme der Asylgesuche aus Eritrea sowie auf das Urteil des BVGer (sinngemäss FR,
DJS, EKM, HEKS, SRK).
Gemäss der Richtlinie über Mindestnormen für das Asylverfahren7 ist eine Strafverfolgung wegen Militärdienstverweigerung flüchtlingsrelevant, wenn der Militärdienst Handlungen wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder schwere nicht politische Verbrechen (Art. 9 Ziff. 2 Bst. e) umfasst (so auch IGFM, UNHCR). Es wäre bedenklich, eine Formulierung einzuführen, welche unter den EU-Mindeststandards liegt (sinngemäss Binati-
onal).
asylbrücke, sinngemäss Stimme der MigrantInnen: Die FK definiert nicht, was Flüchtlinge nicht sind. Der Begriff Dienstverweigerer sollte näher definiert werden, da es einen Unterschied macht, ob jemand in einem Rechtsstaat oder einem Unrechtsregime den Dienst verweigert. Eritrea ist hierfür ein eindrückliches Beispiel.
EFS, FIZ, SKF, sinngemäss auch Tdf: Auch Frauen sind in Eritrea zu Militärdienst verpflichtet und sexuelle Übergriffe sowie Gewalt an Frauen sind innerhalb der Armee weit verbreitet. Die eritreische Regierung reagiert mit grosser Härte auf Wehrdienstverweigerung und Desertion. Betroffene, die sich der Einberufung zum Wehrdienst entziehen wollen oder desertiert sind, droht bei einer Rückkehr nach Eritrea Haft und Folter (sinngemäss SAC).
FfdF: Mit diesem Vorschlag unterstützt der Bundesrat Regierungen, die Jugendliche zu Kriegsdiensten zwingen. Jugendliche, die ausdrücklich gegen die Gewalt sind, werden in Kriegsgebiete zurückgeschickt.
migratio: Der neue Artikel gefährdet den humanitären Schutz und schadet dem humanitären Image der Schweiz.
Quakers: Es ist zutiefst bedauerlich, dass die Bundesbehörden das Rad zurückdrehen und die Schweiz in Bezug auf die von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Werte ins Hintertreffen bringen möchten. Von der Resolution 1998/77 der UNO-Menschenrechtskommission abzuweichen, wird zwar nur mit moralischer Missbilligung sanktioniert, doch bereits das sollte unser Land von einer solchen Tat zurückhalten. Indem die Schweiz den Rahmen von Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtserklärung und der Resolution 337 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates verlässt, läuft sie überdies Gefahr, verurteilt zu werden, wenn ein derartiger Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen wird.
Tdf: Der Vorschlag ist völkerrechtlich und rechtstaatlich bedenklich (so auch SKF, SVF).
TS: Es ist nicht erwiesen, dass das Urteil des BVGer tatsächlich zu einem Anstieg der Asylgesuche aus Eritrea geführt hat. Vielmehr sind die Asylgesuchszahlen aufgrund der aktuellen Lage in Eritrea in ganz Europa angestiegen. Es ist nicht opportun, gewisse Personenkategorien von der Flüchtlingseigenschaft in Artikel 3 AsylG auszuschliessen. Asylgesuchen
7 Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (ABl. L 326 vom 13.12.2005, S. 13). Seite 14