Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 58 Seiten
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SRK: Das Ziel, mit den neuen Bestimmungen den Abklärungsaufwand im Einzelfall wesentlich zu verringern, steht in keinem Verhältnis zu den Auswirkungen, welche die Erhöhung des Beweisgrads für die Betroffenen zur Folge hätte. Auf dem Spiel steht der Schutz von Leib und Leben verletzlicher Menschen (sinngemäss FSA). Die Anforderungen an Gutachtertätigkeiten werden steigen. Man sollte unterscheiden zwischen Beweislastumkehr im a) hängigen Verfahren, b) nach Abschluss des Verfahrens und c) im Rahmen der Wegweisungsverfügung.
Keine Bemerkungen:
FfdF, FMH, Friedensbrugg, GVA, KID, Quakers, SIAA, Unique
Zu den Absätzen 5bis und 5ter:
Zustimmung
Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG (eher zustimmend), TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
Parteien: CVP, FDP, SVP
Interessierte Kreise: AVZ, chgemeinden, CP, EKM, FER, FSA, KKJPD, migratio, SGV,
SSV, Stimme der MigrantInnen, SVZ, UNHCR, VSPB
Ablehnung Kantone: NE
Parteien: CSP, EVP, GPS, SP
Interessierte Kreise: AInt, aids.ch, asylbrücke, Binational, Caritas, DJS, EFS, FIZ, HEKS, IGFM, SAC, SAH, sans-papiers, sek, SFH, SGB, SKF, SRK, SVF, Tdf, Tdh, TS
AInt, Caritas, SAH, SFH, SVF: Der Vorschlag wirft Abgrenzungsfragen auf und verkompliziert das Verfahren. Bereits anlässlich der letzten Revision wurde versucht, den Schutzbereich der Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs einzuschränken. Dies wurde vom Parlament abgelehnt.
asylbrücke: Bereits heute werden solche Staaten und Regionen durch das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet. Eine Neuregelung drängt sich nicht auf. Zudem könnte eine solche Kompetenz des Bundesrates die diplomatischen Beziehungen belasten.
EFS, FIZ: Bei der Benennung der Staaten oder Staatsgebiete, bei denen der Vollzug der Weg- oder Ausweisung generell als zumutbar erachtet wird, ist die Hürde für den Nachweis insbesondere bei einer geschlechtsspezifischen Verfolgung sehr hoch.
IGFM: Es ist fraglich, ob die Bezeichnung „sichere Heimatstaaten oder Gebiete“ in jedem Fall vom Bundesamt oder einer anderen Instanz so sicher abgeklärt ist, als dass nicht in einem Rekurs das Gegenteil bewiesen werden könnte.
SAC: Insbesondere in der Region Afrika-Subsahara ist es unmöglich und ungerecht, Staaten oder Staatsgebiete als zumutbar zu definieren, da viele der Staatsgrenzen willkürlich entstanden sind.
TS: Es besteht die Gefahr, dass die Liste der Staaten entsprechend der Entwicklung der politischen Lage ständig angepasst werden muss. Der Vorschlag lässt der betroffenen Person ausserdem die Möglichkeit, den Nachweis dafür zu erbringen, dass der Vollzug der Massnahme aus persönlichen Gründen unzumutbar ist. Da es für Einzelpersonen schwierig ist, den Nachweis für die persönlich begründete Unzumutbarkeit der Weg- oder Ausweisung zu erbringen, kann dies zu Ungerechtigkeit, ja gar menschlichen Tragödien führen.
Keine Bemerkungen
SH, BVGer, FfdF, FMH, Friedensbrugg, GVA, KID, Quakers, SIAA, SKG, Unique
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