Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 24 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

Gemäss der GPS lässt der Revisionsvorschlag unklar, was unter dem Begriff «verständigen» zu verstehen sei; in erster Linie sollen die Kompetenzen für die mündliche Kommunikation im Alltag beurteilt werden, die in jedem Fall höher zu gewichten seien als schriftlichen Kompetenzen. Im Weiteren wird angemerkt, dass die Sprachkenntnisse nicht ausschlaggebendes Kriterium für die erfolgreiche Integration sein sollen (EKM, SRK): Kenntnisse einer Landessprache würden weder einen zwingenden Hinweis für ein fortgeschrittenes Stadium der Integration darstellen noch Defizite eindeutig auf eine mangelnde Integration schliessen lassen.

Artikel 12 Absatz 1: Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung

1. Befürwortende Stellungnahmen • 21 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (LU, UR, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, AI, SG, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU). • 3 Parteien (FDP, CVP, SP) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu.

• 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, Travail.Suisse) befürworten die vorge-

schlagene Regelung. • 16 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SVBK, EKM, KID, SVZ, AVZ, HEKS, SFH, FIZ, ai, JusPax, BGK, SEK, BGSB, BGB, BGR) sind für die vorgeschlagene Regelung, wobei 2 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SVBK, EKM) mit Vorbehalt.

Die Befürworter halten fest, dass der Begriff interpretationsbedürftig (SSV), zu weit gefasst (SVBK) und auf Gesetzes- (UR, CVP) oder Verordnungsstufe (ZG, BS, CVP, SP) zu konkretisieren sei. Gemäss der EKM ist auf das Kriterium des Willens zum Erwerb von Bildung zu verzichten. Im Weiteren wird festgehalten, dass die persönlichen Lebensumstände und Ressourcen der Gesuchstellenden bei der Beurteilung berücksichtigt werden müssen (KID, JusPax, SEK, ai). Dem SEK scheinen die Kriterien nach Bst. d zur Feststellung der Integration ungeeignet, die zudem zu einer Diskriminierung von Frauen führen könnten. Gemäss ai ist die Aufzählung der speziellen Fälle durch weitere besondere Personengruppen zu ergänzen.

2. Ablehnende Stellungnahmen • 5 Kantone (ZH, BE, NW, BL, GR) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 2 Parteien (GPS, EDU) sind gegen die vorgeschlagene Regelung.

• 4 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia, CP, FER) lehnen die vorgeschlage-

ne Regelung ab.

• 3 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SGV, ASO, UNHCR) sind mit der vorge-

schlagenen Regelung nicht einverstanden.

Das Kriterium sei nicht überprüfbar (ZH, NW, GR, SGV), diskriminierend (BE) und nicht kohärent mit dem Ausländerrecht (BL), bei nicht in der Schweiz wohnhaften Bewerbern kaum anwendbar (ASO) und suggeriere, dass Erwerbslose keine Einbürgerungsbewilligung erhalten würden (GPS, SGB, Unia). Der Kanton GR schlägt vor, das Erfordernis der gesicherten Existenzgrundlage aufzunehmen. Kritisiert wird vom UNHCR die starke Gewichtung der wirtschaftlichen Integration, die insbesondere für Flüchtlinge problematisch sei. Um den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention zu entsprechen, sei in dieser Hinsicht zumindest eine grosszügige Ausnahmeklausel vorzusehen.