Rapport sur les résultats
Consultation 2008/105: Révision totale de la loi sur la nationalité · 52 pages
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te). Die Integrationsanforderungen seien hoch angesetzt und würden der individuellen Situation der Gesuchsteller nicht gebührend Rechnung tragen; ausserdem sei die Auffassung, wonach die Einbürgerung die letzte Etappe auf dem Weg einer gelungen Integration darstellt, abzulehnen (EKM, UNHCR, SFH, FIZ).
2. Ablehnende Stellungnahmen • 3 Kantone (ZH, BL, GR) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 2 Parteien (SVP, EDU) sind gegen die vorgeschlagene Regelung. • 1 Wirtschafts- und Berufsverband (CP) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab.
• 3 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (HEKS, SFR, SFM) sind mit der vorgeschla-
genen Regelung nicht einverstanden.
Die ablehnenden Stimmen bringen vor, die Integrationskriterien seien unvollständig (SVP), unklar (EDU, ZH, GR), nicht überprüfbar( ZH, GR) und gäben den Integrationsbegriff nicht korrekt wieder (GR). Im Weiteren sei der Grundsatz der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit stärker zu betonen (ZH) und Begriffsdefinitionen seien aufgrund der Wandelbarkeit des gesellschaftlichen Verständnisses auf Verordnungs- und nicht auf Gesetzesstufe zu regeln (GR). Der Kanton BL begrüsst grundsätzlich die Konkretisierung des Integrationsbegriffes. Mit Blick auf die ausländerrechtlichen Bestimmungen (Art. 4 AuG und Art. 4 VIntA) sei es allerdings wünschenswert, wenn eine gewisse Einheitlichkeit der Begriffe angestrebt werde. So gehe das Kriterium «Vertrautsein mit den Schweizerischen Lebensverhältnissen» weniger weit als Art. 4 Bst. c VIntA.
Art. 12, al. 1: Respect de la sécurité et de l’ordre publics
1. Befürwortende Stellungnahmen • 23 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (ZH, BE, LU, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, AI, SG, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU). • 3 Parteien (FDP, CVP, SP) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu.
• 6 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, SGB, Unia, Travail.Suisse, CP, FER) be-
fürworten die vorgeschlagene Regelung. • 17 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, SVBK, EKM, KID, SVZ, AVZ,
HEKS, UNHCR, SRK, SFH, FIZ, ai, JusPax, BGSB, BGB, BGR) sind für die vorge-
schlagene Regelung.
Die Befürworter stellen sich die Frage, welches Fehlverhalten denn massgebend sei. Der Begriff müsse in der Verordnung präzisiert werden (BS, SP, SGB, Unia, KID). Auf keinen Fall dürften kleinere Verstösse gegen die Rechtsordnung ein Ausschlussgrund für Einbürgerungen darstellen (SP, SGB, Unia, HEKS, UNHCR, SRK, SFH, FIZ, ai). Es sei darauf zu achten, dass das Kriterium im Einklang mit seiner Definition im EU-Recht sowie im Völkerrecht stehe (UNHCR, SFH).
2. Ablehnende Stellungnahmen • 3 Kantone (UR, BL, GR) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 2 Parteien (GPS, EDU) sind gegen die vorgeschlagene Regelung. • 2 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (BGK, DJS) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.
Das Beachten der schweizerischen Rechtsordnung soll als separates Kriterium beibehalten werden (UR, BL, GR, GPS, BGK, DJS). Der Begriff der öffentlichen Sicherheit und Ordnung