Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/111: Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer · 9 Seiten

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Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer

Personen dieser Steuerperiode nahm dadurch um gegen 700 Mio. Franken von rund 8,9 Mrd. Franken auf 8,2 Mrd. Franken ab.

Konkret wird für die beiden Varianten in den folgenden Tabellen aufgezeigt

- wann seit dem Jahr 1996 ein Ausgleich fällig gewesen wäre;

- welche Steuerperiode vom Ausgleich betroffen gewesen wäre;

- wie hoch der Minderertrag beim Sollertrag dieser Steuerperiode gewesen wäre.

Variante Jährlicher Ausgleich

Ausgleich wenn ja: wieviel? Massgebender Ausgleich ab Abnahme Soller-JA/NEIN LIK-Stand Steuerperiode trag (Mio.Fr.) 31.12.

JA 0.8% 1996 199850

JA 0.4% 1997 199925

JA -0.1% 1998 2000 -10 JA 1.7% 1999 2001130

JA 1.4% 2000 2002110

JA 0.3% 2001 200325

JA 0.9% 2002 200475

JA 0.5% 2003 200545

JA 1.4% 2004 2006130

JA 1.0% 2005 200795

JA 0.6% 2006 200865

JA 2.0% 2007 2009210

Variante 3 Prozent Teuerungsschwelle

Ausgleich wenn ja: wieviel? Massgebender Ausgleich ab Abnahme Soller-JA/NEIN LIK-Stand Steuerperiode trag (Mio.Fr.) 31.12.

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

JA 4.2% 2000 2002310

NEIN NEIN NEIN JA 3.2% 2004 2006290

NEIN NEIN JA 3.7% 2007 2009365

Rein finanziell – für die Rechnung des Bundes – muss berücksichtigt werden, dass die Hauptfälligkeit der direkten Bundessteuer im Jahr nach dem Steuerjahr liegt, dass in der Regel rund 85 Prozent des Sollertrags im Hauptfälligkeitsjahr anfällt und die restlichen 15 Prozent des Sollertrags sich auf die darauf folgenden Jahre verteilen.

Vergleicht man die beiden Varianten mit dem geltenden Recht, so wird ersichtlich, dass bei den im letzten Jahrzehnt relativ tiefen Teuerungsraten mit einem jährlichen Ausgleich der