Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/111: Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer · 9 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
Personen dieser Steuerperiode nahm dadurch um gegen 700 Mio. Franken von rund 8,9 Mrd. Franken auf 8,2 Mrd. Franken ab.
Konkret wird für die beiden Varianten in den folgenden Tabellen aufgezeigt
- wann seit dem Jahr 1996 ein Ausgleich fällig gewesen wäre;
- welche Steuerperiode vom Ausgleich betroffen gewesen wäre;
- wie hoch der Minderertrag beim Sollertrag dieser Steuerperiode gewesen wäre.
Variante Jährlicher Ausgleich
Ausgleich wenn ja: wieviel? Massgebender Ausgleich ab Abnahme Soller-JA/NEIN LIK-Stand Steuerperiode trag (Mio.Fr.) 31.12.
JA 0.8% 1996 199850
JA 0.4% 1997 199925
JA -0.1% 1998 2000 -10 JA 1.7% 1999 2001130
JA 1.4% 2000 2002110
JA 0.3% 2001 200325
JA 0.9% 2002 200475
JA 0.5% 2003 200545
JA 1.4% 2004 2006130
JA 1.0% 2005 200795
JA 0.6% 2006 200865
JA 2.0% 2007 2009210
Variante 3 Prozent Teuerungsschwelle
Ausgleich wenn ja: wieviel? Massgebender Ausgleich ab Abnahme Soller-JA/NEIN LIK-Stand Steuerperiode trag (Mio.Fr.) 31.12.
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
JA 4.2% 2000 2002310
NEIN NEIN NEIN JA 3.2% 2004 2006290
NEIN NEIN JA 3.7% 2007 2009365
Rein finanziell – für die Rechnung des Bundes – muss berücksichtigt werden, dass die Hauptfälligkeit der direkten Bundessteuer im Jahr nach dem Steuerjahr liegt, dass in der Regel rund 85 Prozent des Sollertrags im Hauptfälligkeitsjahr anfällt und die restlichen 15 Prozent des Sollertrags sich auf die darauf folgenden Jahre verteilen.
Vergleicht man die beiden Varianten mit dem geltenden Recht, so wird ersichtlich, dass bei den im letzten Jahrzehnt relativ tiefen Teuerungsraten mit einem jährlichen Ausgleich der