Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/111: Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer · 9 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht
Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
Regelung im DBG
1. Änderung von Artikel 215 DBG, wonach die Folgen der kalten Progression vom Eidge-
nössischen Finanzdepartement aufgrund der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise je nach gewählter Variante entweder jährlich oder bei einer Erhöhung um 3 Prozent seit der letzten Anpassung ausgeglichen werden.
Im Rahmen des Ausgleichs der Folgen der kalten Progression werden die Tarife und die Abzüge angepasst. In den Übergangsbestimmungen des DBG (4. Titel, Kapitel 3 „Einjährige Veranlagung für natürliche Personen“) wird in Artikel 209 auf Artikel 38 verwiesen, der wiederum auf den Tarif nach Artikel 36 (Tarif für die zweijährige Veranlagung) verweist. Dieser Verweis auf Artikel 36 ist ein gesetzgeberisches Versehen. Damit für den Ausgleich der Folgen der kalten Progression auch bei der Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge (Art. 38) der einjährige Tarif verwendet werden kann, wird die Gelegenheit ergriffen, Artikel 38 entsprechend abzuändern.
2. Die bis Ende 2008 seit dem letzten Ausgleich (Indexstand Ende 2004) aufgelaufene
Teuerung von etwa 5,5 Prozent wird vorzeitig auf den 1.1.2010 ausgeglichen (vgl. dazu Ziffer 4.1).
3. Die Änderung des DBG soll am 1. Januar 2010 in Kraft treten.
4. Auswirkungen
4.1 Finanzielle Auswirkungen
Die unterschiedlichen Auswirkungen der beiden Varianten sowie die Abweichungen vom geltenden Recht werden in den nachfolgenden Tabellen – ausgehend vom ausgeglichenen LIK-Stand von 142.3 am 31.12.1995 – beispielhaft anhand des Teuerungsverlaufs im letzten Jahrzehnt aufgezeigt. Dazu seien zuerst der LIK-Stand jeweils Ende Dezember seit 1995, die Jahres-Teuerungsrate auf der Basis des Vergleichs per Jahresende sowie die kumulierte Teuerungsrate seit Ende 1995 aufgeführt:
LIK Jahresteuerung kumulierte Teuerung (%) (%)
31.12.1995: 142.3
31.12.1996: 143.4 0.8 0.8
31.12.1997: 144.0 0.4 1.2
31.12.1998: 143.8 -0.1 1.1
31.12.1999: 146.2 1.7 2.7
31.12.2000: 148.3 1.4 4.2
31.12.2001: 148.8 0.3 4.6
31.12.2002: 150.2 0.9 5.6
31.12.2003: 151.0 0.5 6.1
31.12.2004: 153.1 1.4 7.6
31.12.2005: 154.6 1.0 8.6
31.12.2006: 155.6 0.6 9.3
31.12.2007: 158.7 2.0 11.5
Gemäss geltendem Recht wurden die Folgen der kalten Progression in diesem Zeitraum einmal ausgeglichen, nämlich beim Überschreiten der Teuerungsschwelle von 7 Prozent per 31.12.2004. Die zu diesem Zeitpunkt seit dem letzten Ausgleich aufgelaufene Teuerung von 7.6 Prozent führte zu einer Tarifstreckung und Abzugserhöhung im entsprechenden Ausmass ab der Steuerperiode 2006. Der Sollertrag der direkten Bundessteuer der natürlichen