Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/111: Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer · 9 Seiten
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Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
1. Ausgangslage
1.1 Geltendes Recht
Nach geltendem Recht werden die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer (DBG; SR 642.11) ausgeglichen, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um mindestens 7 Prozent erhöht hat.
Das letzte Mal wurden die Folgen der kalten Progression aufgrund des Indexstands Ende 2004 für das Steuerjahr 2006 ausgeglichen. Damals musste eine seit Ende 1995 aufgelaufene Teuerung von 7.6 Prozent ausgeglichen werden.
Per 31. Dezember 2008 wird eine seit dem letzten Ausgleich der Folgen der kalten Progression aufgelaufene Teuerung von 5.5 Prozent erwartet. Nach geltendem Recht sind die Voraussetzungen für einen Ausgleich der Folgen der kalten Progression per 1. Januar 2010 somit nicht gegeben. Ob die Schwelle von 7 Prozent seit dem letzten Ausgleich per Ende 2009 erreicht sein wird, ist fraglich. Wenn ja, würde nach geltendem Recht ein Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2011 erfolgen.
1.2 Parlamentarische Vorstösse
Am 23. September 2008 reichte die Freisinnig-demokratische Fraktion (FDP) im Nationalrat eine parlamentarische Initiative zum sofortigen Ausgleich der Folgen der kalten Progression ein. Die Initiative enthält zwei Forderungen:
• Erstens soll im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer festgehalten werden, dass
der Ausgleich der Folgen der kalten Progression künftig jährlich entsprechend der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) vorgenommen wird.
• Zweitens sollen mit einem neuen Artikel 215a DBG als Übergangsbestimmung zu Artikel
215 DBG die Folgen der kalten Progression ausserordentlich per 31. Dezember 2008 gemäss Indexstand am 1. Juli 2008 ausgeglichen werden.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) sprach sich am 14. Oktober 2008 dafür aus, der Initiative Folge zu geben.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beschloss am 30. Oktober 2008 der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Hingegen wurde die Motion 08.3753 Häufigerer Ausgleich der Kalten Progression eingereicht.
Die WAK-N hat am 4. November 2008 beschlossen, der Initiative weiterhin Folge zu geben. Zugleich wurde die Motion 08.3754 Jährlicher Ausgleich der kalten Progression eingereicht.
Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression sind somit drei Vorstösse hängig, deren Behandlung in der Wintersession 2008 (01.12. - 19.12) traktandiert ist.
1. 08.452 Pa.Iv. FDP
Falls der Nationalrat Folge gibt, geht das Geschäft zurück an die WAK-S.
2. 08.3753 Mo WAK-S: Häufigerer Ausgleich der Kalten Progression
Der Bundesrat wird aufgefordert, rasch eine Änderung des DBG vorzulegen, wonach bei der Steuer vom Einkommen der natürlichen Personen die Folgen der kalten Progression in schnellerem Rhythmus ausgeglichen werden.