Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/111: Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer · 9 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
4. Automatischer überjähriger Ausgleich
Bei diesem Lösungsansatz wird festgelegt, dass der Ausgleich unabhängig von der Inflationsrate alle 2, 3 oder 4 Jahre zu erfolgen hat.
5. Kombination von Teuerungsschwelle und automatischem überjährigem Ausgleich
Varianten 3 und 4 werden kombiniert. Zur Zielerreichung müssten allerdings sowohl die Teuerungsschwelle tief und der überjährige Ausgleich kurz sein (z.B. Teuerung 2 %, Ausgleich mindestens alle 2 Jahre; bei höheren Werten z.B. 5 %, mindestens alle 4 Jahre würde jedenfalls gegenüber dem Status quo nur eine marginale Verbesserung erreicht).
Würdigung
Mit Variante 1 werden die Folgen der kalten Progression vollständig ausgeglichen. Mit dieser Variante ist jedoch auch ein etwas höherer Aufwand bei Verwaltung und Arbeitgebern verbunden. Dieser Mehraufwand fällt besonders dann ins Gewicht, wenn die Inflation tief und dadurch der Nutzen des Ausgleichs für die Steuerzahlenden sehr gering bleibt. Für Steuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen unter CHF 100'000 (ca. 80 % aller Steuerpflichtigen) würde der automatische jährliche Ausgleich bei einer Teuerung von 1 Prozent eine Entlastung bei der direkten Bundessteuer (je nach Zivilstand und Kinderzahl) von unter 10 bis 30 Franken bewirken. Damit stellt sich die Frage nach einem Gleichgewicht von Nutzen und Kosten eines automatischen jährlichen Ausgleichs. Mit Variante 2 besteht allenfalls eine Möglichkeit, ein Optimum zu erreichen.
Variante 5 ist eine Alternative zu den Varianten 1 oder 2. Dabei müssten die Werte aber tief (z.B. eine Teuerungsschwelle von 2 Prozent und ein Ausgleich mindestens alle 2 Jahre) angesetzt werden, sonst ergibt sich kein wesentlicher Unterschied zum Status Quo. Der Unterschied zwischen Variante 5 und Variante 1 oder 2 liegt dann unter Umständen weniger im Ergebnis als in der Konzeption und der Ausgestaltung. Variante 5 setzt in erster Linie bei der Teuerungsschwelle an, legt also das Schwergewicht auf die Minderung der Kosten und des Aufwands für Verwaltung und Arbeitgeber und nicht auf den Nutzen für die Steuerzahlenden. Es schliesst zwar einen jährlichen Ausgleich bei hoher Inflation nicht aus, setzt aber den Schwerpunkt eindeutig auf einen überjährigen Ausgleich. Die Variante 2 - und erst recht die Variante 1 - setzen mit dem automatischen jährlichen Ausgleich hingegen beim Grundproblem der Inflation und somit beim Nutzen für die Steuerzahlenden an.
3. Vorschlag des Bundesrates
Der Bundesrat stellt zwei Varianten für einen rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression zur Diskussion:
1. den automatischen jährlichen Ausgleich und
2. das Herabsetzen der Teuerungsschwelle auf 3 Prozent.
Bewertung
Mit dem automatischen jährlichen Ausgleich der Folgen der kalten Progression wird die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit am besten gewährleistet. Der Ausgleich wird dadurch zu einer reinen arithmetischen Anpassung durch die Verwaltung. Diese Lösung ist die einfachste, transparenteste und für die Steuerzahlenden die gerechteste.
Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei Erreichen einer seit dem letzten Ausgleich kumulierten Teuerung von 3 Prozent stellt eine Verbesserung gegenüber der geltenden Regelung dar, indem sie zu einem rascheren Ausgleich als heute führt. Im Gegensatz zu einem automatischen jährlichen Ausgleich wird bei dieser Variante vorausgesetzt, dass ein Ausgleich der Folgen der kalten Progression erst dann durchgeführt wird, wenn die Teuerung ein gewisses Ausmass angenommen hat. Damit wird vermieden, dass selbst bei einer geringfügigen Teuerung ein Ausgleich durchgeführt werden muss.