Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/111: Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer · 9 Seiten

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Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer

3. 08.3754 Mo WAK-N: Jährlicher Ausgleich der kalten Progression

Der Bundesrat wird aufgefordert, per 1. Januar 2010 eine Änderung des DBG vorzunehmen, wonach bei der Steuer vom Einkommen der natürlichen Personen die Folgen der kalten Progression jährlich ausgeglichen werden.

Der Bundesrat hat am 26. November 2008 beschlossen, die Annahme der Motion WAK-S und die Ablehnung der Motion WAK-N zu beantragen. Zur parlamentarischen Initiative hat sich der Bundesrat noch nicht geäussert. Er wird erst zur Stellungnahme eingeladen, wenn beide Räte resp. beide vorberatenden Kommissionen der Initiative Folge gegeben haben und ein Vorentwurf mit erläuterndem Bericht vorliegt (Art. 112 Abs. 3 Parlamentsgesetz [SR 171.10]).

2. Ausgleich der Folgen der kalten Progression

Von kalter Progression wird gesprochen, wenn eine steuerpflichtige Person beim Steuertarif in eine höhere Progressionsstufe gerät, weil ihr Einkommen aufgrund des Teuerungsausgleichs nominal gestiegen ist. Die steuerpflichtige Person hat eine höhere Steuerbelastung zu tragen, obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist.

Das geltende Recht sieht zwar einen Ausgleich der Folgen der kalten Progression vor - nämlich dann, wenn sich die Teuerung seit dem letzten Ausgleich um 7 Prozent erhöht hat, - die eher geringe Teuerung der letzten Jahre hat jedoch zur Folge, dass es jeweils mehrere Jahre dauert, bis die Voraussetzungen zu einem Ausgleich gegeben sind. Dieser Umstand führt dazu, dass das geltende Recht:

- zu einer unstetigen Finanzpolitik des Bundes beiträgt;

- in der Bevölkerung eine negative Stimmung im Sinne von „Der Bund nimmt über Jahre

hinweg Geld ein, das ihm nicht gehört!“ verursacht;

- immer wieder zu öffentlichen Diskussionen und Änderungsvorschlägen führt.

Im Hinblick auf diese Nachteile der geltenden Regelung und der erwähnten, im Parlament hängigen Vorstösse erachtet der Bundesrat es als sinnvoll, eine Neuregelung des Ausgleichs der Folgen der kalten Progression vorzuschlagen.

Ziel eines rascheren Ausgleichs der Folgen der kalten Progression ist es, dass das reale Einkommen der Steuerpflichtigen und die geschuldeten Steuern jeweils übereinstimmen. Zudem soll dadurch die Finanzplanung vereinfacht werden.

Folgende Varianten einer Neuregelung sind denkbar:

1. Automatischer jährlicher Ausgleich

Mit einem automatischen jährlichen Ausgleich der Folgen der kalten Progression würde dieser zu einer rein arithmetischen Anpassung durch die Verwaltung. Diese Variante würde die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit am besten gewährleisten.

2. Automatischer jährlicher Ausgleich mit Mindest-Teuerungsschwelle

Bei dieser Variante würde der Ausgleich wie bei Variante 1 grundsätzlich jährlich erfolgen, ausser wenn eine bestimmte – tiefe – Teuerungsschwelle nicht erreicht ist; z.B. automatischer jährlicher Ausgleich, es sei denn, die Teuerung liege unter 2 Prozent.

3. Senkung der für einen Ausgleich nötigen Teuerungsschwelle

Die heute bestehende Schwelle von 7 Prozent könnte auf einen niedrigeren Wert gesenkt werden. Damit würde der Ausgleich tendenziell rascher erfolgen als heute. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es nach wie vor einige Jahre dauern kann, bis die Schwelle erreicht ist und der Ausgleich erfolgt.