Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/111: Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer · 8 Seiten
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Rascherer Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
Zusammenfassung
Am 26. November 2008 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Dachverbänden der Wirtschaft ein Anhörungsverfahren zu einem rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression durchzuführen.
In der Anhörungsvorlage wurden zwei Varianten zur Diskussion gestellt: der jährliche Ausgleich und ein periodischer Ausgleich bei Erreichen einer Teuerung von 3 Prozent. Die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG; SR
642.11) soll per 1. Januar 2010 in Kraft treten und zudem einen vorzeitigen Ausgleich der Folgen der kalten Progression per 1.1.2010 gemäss dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 31. Dezember 2008 beinhalten.
Das Anhörungsverfahren dauerte vom 5. Dezember 2008 bis zum 15. Januar 2009. Insgesamt gingen 38 Stellungnahmen ein: 23 kantonale Finanzdirektoren, 5 Parteien und 10 Organisationen der Wirtschaft.
Der Grundsatz, dass die Folgen der kalten Progression künftig rascher ausgeglichen werden sollen, findet allgemeine Zustimmung. Einzig die EVP votiert für einen ersatzlosen Verzicht auf das geplante Vorhaben, da dieses weder notwendig noch nachhaltig sei.
Der jährliche Ausgleich der Folgen der kalten Progression wird von 3 Kantonen, der FDP, der SVP und seitens der Wirtschaft von economiesuisse, dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Schweizerischen Bauernverband, dem Kaufmännischen Verband Schweiz und dem Centre Patronal unterstützt.
Die Mehrheit der Kantone (13), die CVP, die SP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Städtische Steuerkonferenz, Travail.Suisse und der Gewerbeverband des Kantons Luzern sprechen sich für die Herabsetzung der Teuerungsschwelle auf 3 Prozent aus.
7 Kantone und 2 Organisationen der Wirtschaft schlagen weitere Varianten vor (Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei einer Teuerung von 5 resp. 4 Prozent; jährlicher Ausgleich der Folgen der kalten Progression, sofern eine Mindestteuerung von 1, 2 oder 3 Prozent gegeben ist).
Die übrigen Vorschläge - der vorzeitige Ausgleich der Folgen der kalten Progression per 2010, die Anwendung des Postnumerando-Tarifs bei Kapitalleistungen aus Vorsorge und die Kompetenzdelegation an das EFD betreffend der Anpassung - finden allgemeine Zustimmung.